Anschlussvereinbarung

Koordinierte Übergangsgestaltung: Anschlussvereinbarung in Sekundarstufe I und II

Die Anschlussvereinbarung (in der Sekundarstufe I und II) ist ein standardisiertes Instrument für zielgerichtete und strukturierte Beratungsgespräche zur individuellen Beruflichen Orientierung von Schüler*innen. Mit Hilfe der Anschlussvereinbarung bilanzieren Schüler*innen mit ihren Lehrkräften im Beratungsgespräch den bisherigen Weg der Beruflichen Orientierung (Potenzialanalyse, Berufsfelderkundungen, Schülerbetriebspraktikum, usw.).

Ausgehend von der persönlichen Entwicklung werden als Beratungsergebnis in der Anschlussvereinbarung die individuellen Anschlussperspektiven, mögliche Berufsfelder, eine individuelle Prioritätenliste für weitere Schritte sowie wichtige Ansprechpartner*innen, die bei der Erreichung der Ziele notwendig und hilfreich sind, dokumentiert.

An der Beratung und der Erstellung einer Anschlussvereinbarung können zusätzlich zu den Lehrkräften folgende Personengruppen in sinnvoller Weise beteiligt werden: Erziehungsberechtigte, Berufsberater*innen der Arbeitsagenturen, Studienberater*innen der Hochschulen, Vertreter*innen der aufnehmenden Systeme (z.B. Berufskollegs) und weitere Begleiter*innen im Berufsorientierungsprozess.

Zwei wesentliche Fragen stehen in der Anschlussvereinbarung im Vordergrund:

  • welcher (Wunsch-) Beruf (durch Ausbildung oder Studium) wird angestrebt und
  • welcher konkrete nächste Schritt ist auf dem Weg zu dem gewünschten Beruf geplant.

Die Anschlussvereinbarung ist immer Teil eines Beratungs- und Entwicklungsprozesses.
Wenn sich Pläne und Berufswünsche ändern, können die Schüler*innen ihre Anschlussvereinbarung selbstverständlich jederzeit ändern oder ergänzen.

Als Aufbewahrungsort für die Anschlussvereinbarung bietet sich das Portfolioinstrument (z.B. Berufswahlpass) an.

Sekundarstufe I

Die Anschlussvereinbarung wird den Schüler*innen im zweiten Schulhalbjahr der 9. Klasse ausgehändigt. Die Schüler*innen halten ihre beruflichen Ziele und Wünsche in der Anschlussvereinbarung als Ergebnis individueller Beratungsgespräche mit Lehrkräften und weiteren Unterstützer*innen (z.B. Eltern. Schulsozialarbeit, Berufsberatung) schriftlich fest. Die Anschlussvereinbarung wird passend zu der persönlichen Entwicklung fortgeschrieben und konkretisiert – ggf. auch in der 10. Klasse.

Sekundarstufe II

In der gymnasialen Oberstufe der Gymnasien und Gesamtschulen sowie in jenen Bildungsgängen der Berufskollegs, in denen kein Berufsabschluss angestrebt wird, soll zusätzlich eine weitere Anschlussvereinbarung für die Sekundarstufe II gefasst werden. Auf diese Weise wird der bisher beschrittene Weg in eine Ausbildung oder in ein Studium reflektiert und ggf. angepasst. Darüber hinaus können weitere notwendige Schritte zur Zielerreichung dokumentiert werden. Die Anschlussvereinbarung für die Sekundarstufe II wird im zweiten Halbjahr des vorletzten Schulbesuchsjahr ausgefüllt - bzw. im zweiten Halbjahr in den einjährigen Bildungsgängen der Berufskollegs.

© 2024 Stadt Essen