Die Anschlussvereinbarung (in der Sekundarstufe I und II) ist ein standardisiertes Instrument für zielgerichtete und strukturierte Beratungsgespräche zur individuellen Beruflichen Orientierung von Schüler*innen. Mit Hilfe der Anschlussvereinbarung bilanzieren Schüler*innen mit ihren Lehrkräften im Beratungsgespräch den bisherigen Weg der Beruflichen Orientierung (Potenzialanalyse, Berufsfelderkundungen, Schülerbetriebspraktikum, usw.).
Ausgehend von der persönlichen Entwicklung werden als Beratungsergebnis in der Anschlussvereinbarung die individuellen Anschlussperspektiven, mögliche Berufsfelder, eine individuelle Prioritätenliste für weitere Schritte sowie wichtige Ansprechpartner*innen, die bei der Erreichung der Ziele notwendig und hilfreich sind, dokumentiert.
An der Beratung und der Erstellung einer Anschlussvereinbarung können zusätzlich zu den Lehrkräften folgende Personengruppen in sinnvoller Weise beteiligt werden: Erziehungsberechtigte, Berufsberater*innen der Arbeitsagenturen, Studienberater*innen der Hochschulen, Vertreter*innen der aufnehmenden Systeme (z.B. Berufskollegs) und weitere Begleiter*innen im Berufsorientierungsprozess.
Zwei wesentliche Fragen stehen in der Anschlussvereinbarung im Vordergrund:
- welcher (Wunsch-) Beruf (durch Ausbildung oder Studium) wird angestrebt und
- welcher konkrete nächste Schritt ist auf dem Weg zu dem gewünschten Beruf geplant.
Die Anschlussvereinbarung ist immer Teil eines Beratungs- und Entwicklungsprozesses.
Wenn sich Pläne und Berufswünsche ändern, können die Schüler*innen ihre Anschlussvereinbarung selbstverständlich jederzeit ändern oder ergänzen.
Als Aufbewahrungsort für die Anschlussvereinbarung bietet sich das Portfolioinstrument (z.B. Berufswahlpass) an.