In einer inklusiven Schule lernen alle Kinder gemeinsam und zwar unabhängig von ihren Unterschieden (wie zum Beispiel sozialer, religiöser und kultureller Herkunft, Fähigkeiten und Beeinträchtigungen).
Wie sich der Gedanke der Inklusion von dem der Integration unterscheidet, verdeutlicht das Schaubild.
Ein inklusives Schulsystem ermöglicht den gemeinsamen Unterricht von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf und solchen ohne Unterstützungsbedarf. Dadurch können viele Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf eine wohnortnahe Schule besuchen - also eine Schule im gewohnten sozialen Umfeld.
Durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz sind grundsätzlich alle Schulen Orte sonderpädagogischer Förderung. Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf können also ihre Kinder auch in allgemeinen Schulen (Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gymnasien und Gesamtschulen) anmelden.
Die Eltern eines Kindes mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung müssen nicht länger die Aufnahme an einer allgemeinen Schule eigens beantragen. Die Schulaufsicht benennt in diesem Fall in Abstimmung mit dem Schulträger mindestens eine allgemeine Schule der gewünschten Schulform, die für das Gemeinsame Lernen personell und sächlich ausgestattet ist.
Auch der Besuch einer Förderschule ist möglich, wenn die Eltern dies wünschen.