Zustiftung/Spende:
Die Stiftung arbeitet mit den Erträgen (Zinsen) des Stiftungskapitals.
Eine Zustiftung erhöht das Stiftungskapital und somit auch die jährlichen Erträge, die der Förderung über Jahre zur Verfügung stehen (Nachhaltigkeit).
Eine Spende führt zu einer Erhöhung der Erträge, die noch im selben Jahr auszugeben sind und somit direkt für die Förderung verwendet werden. Es ist gewährleistet, dass die erwirtschafteten Erträge in voller Höhe dem Stiftungszweck zufließen.
Spendenkonto:
Stadt Essen, IBAN: DE45 3605 0105 0000 2950 30 (Sparkasse Essen)
Verwendungszweck: "Zustiftung Margareta Moritz-Stiftung" oder "Spende Margareta Moritz-Stiftung".
Über die Zustiftung oder Spende erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung.
Förderanträge:
Ihren schriftlichen Antrag richten Sie bitte an:
Stadt Essen
Fachbereich Schule
45121 Essen
Antragsberechtigt sind Schulen, Vereine, Verbände und andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Einrichtungen, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in ihren Begabungen fördern.