Hinweise zur Namensführung Neugeborener

Zu den wichtigsten Fragen über die Namensführung von Neugeborenen hat das Standesamt Essen Ihnen Antworten zusammengestellt.

Zum 01.05.2025 tritt das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts in Kraft. Über die Möglichkeiten zur Namensführung, die sich nach diesem Gesetz ergeben, werden wir zeitnah informieren.

häufig gestellte Fragen:

Die Kindeseltern sind beide deutsche Staatsangehörige?
Antwort...

Die Kindesmutter oder der Kindesvater besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit?
Antwort...

Welche Vorschriften bestehen zur Vornamensgebung des Kindes?
Antwort...

Weitere Fragen zu Vornamen beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes Essen gerne.

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