Zu den wichtigsten Fragen über die Namensführung von Neugeborenen hat das Standesamt Essen Ihnen Antworten zusammengestellt.
Zum 01.05.2025 tritt das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts in Kraft. Über die Möglichkeiten zur Namensführung, die sich nach diesem Gesetz ergeben, werden wir zeitnah informieren.