Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes am 10. Juni 2021 führt der Bundesgesetzgeber schrittweise die Zuständigkeit für Leistungen für junge Menschen mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Teilhabe zu ermöglichen ist eine der wichtigsten Aufgaben für die Gesellschaft. Mit Teilhabe sind grundlegende Lebenschancen wie Bildung und Arbeit, aber auch soziale Begegnung, Selbstverwirklichung und Anerkennung verbunden.
Menschen, die mit Beeinträchtigungen leben, stoßen hierbei oftmals auf Probleme. Dem soll durch Inklusion begegnet werden – auch bei der Kinder- und Jugendhilfe. Daher soll in diesem Bereich ab 2028 nicht mehr zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen unterschieden und alle Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene durch die örtlichen Jugendämter erbracht werden. Verfahrenslotsinnen*Verfahrenslotsen sollen die Umsetzung mitvorantreiben und sind damit Wegbereiter zur weitreichenden inklusiven Lösung.