Mit dem Förderprogramm unterstreicht die Stadt Essen die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ziel bleibt es, den Förderfonds künftig wieder umfassender auszugestalten und die erarbeiteten neuen Förderbereiche umzusetzen, sobald die finanziellen Rahmenbedingungen dies zulassen.
Förderfonds Bürgerschaftliches Engagement
Antragstellung ab sofort wieder möglich
Wann? Anträge können in 2026 ab sofort bis zum Stichtag 1. September gestellt werden.
Was? Gefördert werden die Bereiche "Fortbildung und Qualifizierung" und "Anerkennung und Wertschätzung". In diesem Jahr ist eine Förderung von Aufwandsentschädigungen ausgeschlossen.
Worum geht's? Ziel des Förderprogrammes der Stadt Essen ist es, das ehrenamtliche Engagement in unserer Stadt anzuerkennen, wertzuschätzen und zu stärken.
Hinweis: Ursprünglich war vorgesehen, den Fonds mit überarbeiteten Förderbereichen und -bedingungen neu zu starten, die sich noch stärker an den Bedarfen ehrenamtlich Engagierter orientieren. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage kann der Förderfonds jedoch zunächst nur mit einem Fördervolumen von insgesamt 40.000 Euro und in zwei Förderbereichen angeboten werden.
Hintergrund zum Förderfonds
FAQ's
Wann kann ich einen Antrag stellen?
Grundsätzlich kann ein Antrag unter Verwendung des aktuellen Formulars zwei Monate vor einem Stichtag gestellt werden. Anträge können 2026 ab dem 1. Juli bis zum Stichtag 1. September gestellt werden.
Eine Zuwendung kann drei Jahre ab 2026 aufeinanderfolgend gewährt werden. Um eine möglichst große Vielfalt an Tätigkeitsfeldern, Organisationen etc. zu fördern und eine dauerhafte institutionelle Förderung zu verhindern, ist eine Förderung im direkt darauffolgenden vierten Jahr ausgeschlossen.
Wie kann ich eine Zuwendung erhalten?
Eine mögliche Zuwendung ist nur auf Antrag möglich. Einen Antrag können Sie über den entsprechenden Vordruck als PDF-Datei stellen.
Den vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte:
- per E-Mail an: engagiert@essen.de
- per Post an: Stadt Essen
Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt
Gildehofstr. 1a
45127 Essen - Antragsformular Förderfonds Bürgerschaftliches Engagement
Bitte beachten Sie, dass Verzögerungen hinsichtlich der Informationspflicht zu Lasten der Antragsteller*innen gehen.
Die geplanten Ausgaben in dem Antrag erfolgen bis zur offiziellen schriftlichen Förderbenachrichtigung auf eigenes finanzielles Risiko der Antragsteller*innen.
Im Falle einer Bewilligung erfolgt diese in Form einer Festbetragsfinanzierung. Pro Kalenderjahr kann nur eine Zuwendung erfolgen.