Vergünstigungen der Freiwilligenkarte

Am 5. Januar 2026 hat die Ehrenamtskarte NRW die Essener Freiwilligenkarte abgelöst. Eine Beantragung ist jetzt nicht mehr möglich.

Freiwilligenkarten, die sich im Umlauf befinden:

Die Freiwilligenkarten, die sich im Umlauf befinden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit (Drei Jahre ab Ausstellungsdatum).

Informationen zur Ehrenamtskarte NRW

Vergünstigungen der Stadt Essen für Inhaber*innen der Freiwilligenkarte sind nur in geringem Maße möglich und sollen in Verbindung mit der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit stehen.

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der möglichen Vergünstigungen:

Theater und Philharmonie Essen

Für ausgewählte Angebote der Theater und Philharmonie Essen (TUP) können Inhaber*innen der Freiwilligenkarte Ermäßigungen in Anspruch nehmen.

Wichtig ist, dass die Inhaber*innen der Freiwilligenkarte ihren Ausweis beim Kartenkauf an den Vorverkaufsstellen vorzeigen – nur damit sind Sie berechtigt, die Ermäßigung nutzen zu können.

Grugapark Essen

Der Grugapark Essen gewährt eine Ermäßigung für eine Jahreskarte des Grugaparks. Sie erhalten diese gegen Vorlage Ihrer Freiwilligenkarte am Infocenter/Eingang Orangerie.
Eine Übersicht der Preise und Ermässigungen finden Sie hier.

Stadtbibliothek Essen

Die Stadtbibliothek Essen hat ihr Angebot für die Servicekarte erweitert. Inhaber*innen der Freiwilligenkarte können die Servicekarte für eine Jahresgebühr von 10,00 Euro erhalten. Dazu ist die Vorlage der Freiwilligenkarte notwendig.

Weitere Informationen zur Ausleihe der Stadtbibliothek Essen finden Sie hier.

Sport- und Bäderbetriebe Essen

Inhaber*innen der Freiwilligenkarte haben die Möglichkeit, eine Geldwertkarte mit einem Guthaben von 25,00 Euro zum Vorzugspreis von 20,00 Euro zu erwerben. Zusätzlich wird auf den jeweiligen Eintrittspreis eine weitere Rabattierung von 10 Prozent gewährt.

Mit dieser Geldwertkarte können Sie nahezu alle Hallen-/ Kombi- und Freibäder der Sport- und Bäderbetriebe Essen vergünstigt besuchen. Die Geldwertkarte wird beim Schwimmbadbesuch mit dem jeweils geltenden Eintrittspreis belastet und verringert das darauf befindliche Guthaben entsprechend.

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