Graffiti Taskforce der Stadt Essen

Die Graffiti-Taskforce wurde durch einen Ratsbeschluss der Stadt Essen für einen befristeten Zeitraum von fünf Jahren eingerichtet. Im Jahr 2022 hat die Taskforce die Arbeit aufgenommen und hat sich inzwischen als wichtiger Bestandteil zur Steigerung der Sauberkeit im Essener Stadtgebiet etabliert.

Die Graffiti-Taskforce entfernt fachgerecht illegale Graffiti und sogenannte Schmierereien auf städtischen Flächen. Hierzu zählen insbesondere Fassadenflächen von städtischen Immobilien, Sport- und Spielstätten, aber auch Gegenstände, die zum Stadtmobiliar gehören.

In der Regel melden städtische Mitarbeitende sowie Partner*innen aus den Stadtbezirken aber auch immer mehr Privatpersonen illegale Graffitis über den Mängelmelder der Stadt Essen.

Positive Bilanz nach vier Jahren Einsatz

Die jährlichen Auftragszahlen sind seit der Einführung ungefähr gleichbleibend. Anfänglich gab es viele große Flächen, die besprüht waren. Durch das konsequente Entgegenwirken sind die illegalen Graffiti inzwischen weniger großflächig. Dadurch haben sich der Reinigungsaufwand für einzelne Graffiti sowie die Kosten in den vergangenen Jahren etwas reduziert.

Rückblickend konnten bislang ca. 700 Aufträge erledigt werden. Dort wo es sinnvoll erschien, wurden die Flächen nach der Reinigung mit einem Anti-Graffiti-Schutzanstrich versehen, so dass nachfolgende Beschädigungen deutlich leichter zu entfernen sind.

Die schnelle Entfernung von illegalem Graffiti und die präventive Versiegelung von Flächen tragen zu einer Verschönerung des Stadtbildes und Erhöhung der Aufenthaltsqualität bei.

Die vertragliche Bindung mit der Reinigungs- und Servicegesellschaft mbH (RGE) ist bis zum 31.03.2027 befristet.

Graffiti auf privaten Flächen

Auf privaten Flächen wird die Graffiti-Taskforce jedoch nicht tätig, das betrifft zum Beispiel private Fassadenflächen, Flächen der Deutschen Bahn, der Autobahn GmbH oder von Straßen NRW. Die jeweiligen privaten Eigentümer*innen können eigenverantwortlich über die Durchführung einer Reinigung entscheiden. Eine Verpflichtung zur Reinigung besteht nämlich nicht, es sei denn, es handelt sich um verbotene Schriften, Zeichen oder Motive.

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