Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe und Erziehung, insbesondere die Ausstattung des Jugendpsychiatrischen Institutes (JPI) in der Heisinger Str. 106.
Eine Antragstellung ist nicht möglich