Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken.
Die Erträge sollen für soziale Zwecke Verwendung finden.
Über die Verwendung der Mittel entscheidet zweimal jährlich der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit des Rates der Stadt Essen, in der Regel im März und September jeden Jahres. Anträge können Essener Vereine und Institutionen stellen, die als gemeinnützig anerkannt sind.