Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken.
1. Zweck der Stiftung ist vorrangig die Schüler- zur Ausbildungs- und Studienförderung sowie Geschäftsgründung im Rahmen des § 53 Abgabenordnung von Vollwaisen, Halbwaisen, Kinder von Alleinerziehenden.
2. Darüber hinaus werden Zuschüsse an Einrichtungen aus Altenessen und Karnap, die sich um die Verbesserung der Lage von Kindern im o.g. Bereich kümmern, auf Antrag gewährt.
Antragsstellung:
für die Gewährung von Ausbildungsbeihilfen sind unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Die Mutter des Antragsberechtigten muss bei der Geburt des Kindes im Bereich der früheren Bürgermeisterei Altenessen einschließlich Karnap gewohnt haben.
- Einkommen und Vermögen liegen innerhalb der in der Abgabenordnung genannten Grenzen (Hierzu wird eine individuelle Berechnung durchgeführt).
- Der Antragsberechtigte muss mindestens die 7. Klasse einer Schule besuchen (Förderschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule). Bei nicht ausreichenden Leistungen, einer Zeugniskopfnote "unbefriedigend", ab 6 unentschuldigten Fehlstunden pro Schulhalbjahr oder im Fall einer Nichtversetzung werden keine Leistungen gezahlt.
An Studenten und Auszubildende können ebenfalls Beihilfen gewährt werden (auch bei Bezug von BaföG und Berufsausbildungsbeihilfe). Eine weitere Möglichkeit zur Antragstellung besteht nur noch für Essener Einrichtungen in den Stadtteilen Altenessen und Karnap. Über die Verwendung der Mittel entscheidet die Stiftungspflegschaft.
Antragsteller für Schüler- und Studentenbeihilfen wenden sich dienstags- freitags in der Zeit von 8:00- 13:00 Uhr an Frau Kriesch, Tel 8850113,Raum 2019 a, Steubenstr. 53, 45138 Essen