Aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen erstellt der Amtsärztliche Dienst des Gesundheitsamtes amtliche Gutachten und Zeugnisse sowie gutachterliche Stellungnahmen für unterschiedliche Behörden und für Gerichte.
Amtsärztliche Untersuchungen und Gutachten erfolgen zur:
- Frage der gesundheitlichen Eignung bei der Einstellung von Beamtenanwärterinnen*Beamtenanwärtern
- Prüfung der Dienstfähigkeit bei Beamtinnen*Beamten
- Prüfung der Notwendigkeit zur Durchführung einer Kurmaßnahme oder eines Sanatorienaufenthalts im Rahmen der Beihilfe
- Stellungnahme zu Fragen der Beihilfefähigkeit im Rahmen von Abrechnungsverfahren gemäß Beihilfenverordnung
- Begutachtung zur Frage der Verhandlungs- und Haftfähigkeit