30.01.2023, 12:35 Uhr:
Aktuelle Impfquote für Essen: In Essen sind (Stand: 30.01.) 465.163 Personen gegen das Coronavirus geimpft (Impfquote: 79,87 Prozent), 444.165 davon haben eine notwendige Zweitimpfung erhalten (Impfquote: 76,26 Prozent). Darüber hinaus wurden 355.636 Auffrischungsimpfungen (Impfquote: 61,06 Prozent) und 105.599 Viertimpfungen (Impfquote: 18,13 Prozent) durchgeführt (Quelle: RKI).
25.01.2023, 15:10 Uhr:
Neue Coronaregeln ab 1. Februar: Maskenpflicht im ÖPNV und Isolationspflicht entfallen: Das NRW-Gesundheitsministerium hat heute (25.01.) angekündigt, dass es angesichts des sinkenden Infektionsgeschehens und der steigenden Immunisierung der Bevölkerung die Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus anpassen wird: Die Maskenpflicht im ÖPNV, die Testregelungen für Schulen und Kitas sowie Gemeinschaftsunterkünfte und Justizvollzugsanstalten sollen zu Mittwoch, 1. Februar, auslaufen. Auch die Isolationspflichten für Corona-Infizierte entfallen ab dem Zeitpunkt.
Nur noch bis einschließlich Dienstag, 31. Januar, gilt in NRW im öffentlichen Nahverkehr die Maskenpflicht. Im Fernverkehr soll sie bundesweit zu Donnerstag, 2. Februar, vorzeitig ausgesetzt werden. Bürgern*Bürgerinnen wird jedoch empfohlen, freiwillig weiter eine Maske zu tragen. Nach dem 2. Februar und bis vorerst 7. April gilt die Maskenpflicht auf Bundesebene weiterhin in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und weiteren Gesundheitseinrichtungen.
Da die Regelungen zu anlassbezogenen Testungen für Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nicht verlängert werden, wird auch die Lieferung von Selbsttests an Kitas zum Ende der 6. Kalenderwoche (10. Februar) eingestellt. Bei Bedarf kann sie jederzeit wieder aufgenommen werden. Vorhandene Bestände an Tests können Kitas weiter an Eltern ausgeben, wenn das Ablaufdatum nicht überschritten ist. Auch an den Schulen können noch vorhandene Schnelltests an die Schüler*innen, Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal ausgegeben werden. (Selbst-)Testungen können weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgen, ebenso wie das Tragen von Masken zum Eigen- und Fremdschutz. Wer krank ist, sollte nicht die Kita oder die Schule besuchen.
Präsenzunterricht an Schulen hat weiterhin oberste Priorität. Distanzunterricht kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn der Unterricht in Präsenz aufgrund eines epidemischen Infektionsgeschehens nicht oder nicht vollständig erteilt werden und dies auch nicht durch Vertretungsunterricht kompensiert werden kann.
Die Test- und Quarantäneverordnung NRW läuft am Dienstag, 31. Januar, aus. Damit entfällt ab Mittwoch, 1. Februar, für positiv auf das Coronavirus getestete Personen die Pflicht, sich für fünf Tage in häusliche Isolation zu begeben. Auch bestehende Isolationen enden dann automatisch. Die Landesregierung appelliert an die Bürger*innen, sich eigenverantwortlich und rücksichtsvoll zu verhalten und im Krankheitsfall zuhause zu bleiben.
Bis 31. Januar enden Isolationen weiterhin automatisch nach Ablauf von fünf vollen Tagen. Eine Freitestung ist für das Ende der Isolation nicht erforderlich.
Trotz der weitgehenden Rückkehr zur Normalität gibt es weiterhin einige Maßnahmen, die überwiegend aus dem bundesweiten Infektionsschutzgesetz resultieren. Dabei soll der Fokus von Schutzmaßnahmen auf vulnerablen Personengruppen liegen:
- Positiv Getestete dürfen Einrichtungen für vulnerable Personen, wie Krankenhäuser oder Pflegeheime, für fünf volle Tage nach dem positiven Test nicht betreten. Der Tag der Testung wird nicht mitgerechnet.
- Für Beschäftigte in Einrichtungen für vulnerable Personen gibt es weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Tests
- Positiv Getestete sollten in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske tragen. Die Empfehlung gilt nicht für Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie für Personen, die aus medizinischen oder sonstigen vergleichbaren wichtigen Gründen keine Maske tragen können.
- Beschäftigte in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen müssen mindestens eine medizinische Maske tragen.
- Die bisher schon geltenden Ausnahmeregelungen zu den Testpflichten des Bundes, zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen, bleiben bestehen. Hier reicht ein Selbsttest für Besucher grundsätzlich aus, soweit nicht die Einrichtung eine Testmöglichkeit vor Ort anbietet.
Zu den aktuellen Regelungen im Alltag
Vorgaben zur Isolation
Weitere Informationen rund um das Coronavirus
23.01.2023, 14 Uhr:
Statistische Aufbereitung der Corona-Situation in Essen: Das Amt für Statistik, Stadtforschung und Wahlen hat erneut aktuelle Daten zur Corona-Situation in Essen aufbereitet. Die Auswertung ermöglicht einen differenzierten Blick auf die monatliche Entwicklung der infizierten Personen sowie auf Testungen. Darüber hinaus stellt sie einen Bezug zur Bevölkerung in Essen her. Die Mitarbeiter*innen werteten zurückliegende Daten einschließlich des Monats Dezember aus.
Die Informationen stehen tabellarisch sowie grafisch aufbereitet zur Verfügung. Damit liegt für die Stadt Essen eine systematische statistische Aufbereitung vor.
Die Auswertung, die bisher monatlich veröffentlicht wurde, erscheint künftig halbjährlich. Die nächste statistische Aufbereitung der Corona-Situation in Essen veröffentlicht das Amt für Statistik, Stadtforschung und Wahlen Anfang des dritten Quartals unter Berücksichtigung der Daten bis einschließlich Juni.
Zur Statistik: Covid-19-Situation in Essen, Stand: 01.01.2023 (pdf, 1604 kB)
Zu sämtlichen Statistiken der Vormonate
23.01.2023, 13:10 Uhr:
Aktuelle Impfquote für Essen: In Essen sind (Stand: 23.01.) 465.163 Personen gegen das Coronavirus geimpft (Impfquote: 79,87 Prozent), 444.159 davon haben eine notwendige Zweitimpfung erhalten (Impfquote: 76,26 Prozent). Darüber hinaus wurden 355.589 Auffrischungsimpfungen (Impfquote: 61,05 Prozent) und 105.148 Viertimpfungen (Impfquote: 18,08 Prozent) durchgeführt (Quelle: RKI).
19.01.2023, 13:55 Uhr:
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat heute bekannt gegeben, dass er die Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 per Ministerverordnung aufheben wird. Damit entfallen die Corona-Schutzmaßnahmen in Betrieben, die ursprünglich bis 7. April 2023 gelten sollten. Derzeit müssen Arbeitgeber*innen noch auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum Infektionsschutz in einem Hygienekonzept festlegen und zur Erhöhung der Impfquote beitragen.
Mehr zur Corona-Arbeitsschutzverordnung
16.01.2023, 14:20 Uhr:
Aktuelle Impfquote für Essen: In Essen sind (Stand: 16.01.) 465.152 Personen gegen das Coronavirus geimpft (Impfquote: 79,87 Prozent), 444.143 davon haben eine notwendige Zweitimpfung erhalten (Impfquote: 76,26 Prozent). Darüber hinaus wurden 355.544 Auffrischungsimpfungen (Impfquote: 61,05 Prozent) und 104.712 Viertimpfungen (Impfquote: 17,98 Prozent) durchgeführt (Quelle: RKI).
16.01.2023, 9:50 Uhr:
Maskenpflicht im ÖPNV und Fernverkehr entfällt ab Februar: Das aktuelle Infektionsschutzgesetz sieht noch bis 7. April deutschlandweit die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Fernverkehr vor. Vor dem Hintergrund der stabilen Pandemie-Lage setzt die Bundesregierung diese Maskenpflicht per Rechtsverordnung vorzeitig zum 2. Februar aus. Bürgern*Bürgerinnen wird empfohlen, freiwillig weiter eine Maske zu tragen. Nach dem 2. Februar und bis vorerst 7. April gilt die Maskenpflicht auf Bundesebene weiterhin in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und weiteren Gesundheitseinrichtungen.
Die Regelungen für den öffentlichen Nahverkehr liegen im Ermessen der Länder. Das Gesundheitsministerium NRW will die Maskenpflicht im Nahverkehr zum Ende des Monats auslaufen lassen. Die derzeitigen Landesverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus gelten bis vorerst 31. Januar fort.
Zu den derzeitigen Regelungen
09.01.2023, 13:40 Uhr:
Die deutschlandweit geltende Coronavirus-Einreiseverordnung regelt die Nachweis-,Test- und Quarantänepflicht für alle, die nach Deutschland einreisen. Am Samstag, 7. Januar, ist eine Aktualisierung in Kraft getreten. Dabei wurde die Kategorie der Virusvariantengebiete um eine weitere Kategorie ergänzt: auf solche Länder/Gebiete, in denen das Auftreten einer besorgniserregenden Variante droht. Für diese Gebiete gibt es nun eine Nachweispflicht vor der Einreise sowie eine stichprobenhaften Testpflicht nach der Einreise.
Als "Virusvariantengebiet in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht" gilt seit dem heutigen Montag die Volksrepublik China – mit Ausnahme der Sonderverwaltungsregion Hongkong. Daher müssen Personen, die von dort nach Deutschland einreisen, ab sofort einen negativen Antigen- oder PCR-Test vor der Einreise nachweisen sowie einer stichprobenhaften Testpflicht nach der Einreise nachkommen.
Das Auswärtige Amt rät derzeit von nicht notwendigen Reisen nach China ab.
Mehr zu den aktuellen Regeln der Coronavirus-Einreiseverordnung
Zu aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen für China auf der Website des Auswärtigen Amts
09.01.2023, 12:55 Uhr:
Aktuelle Impfquote für Essen: In Essen sind (Stand: 09.01.) 465.141 Personen gegen das Coronavirus geimpft (Impfquote: 79,86 Prozent), 444.121 davon haben eine notwendige Zweitimpfung erhalten (Impfquote: 76,26 Prozent). Darüber hinaus wurden 355.488 Auffrischungsimpfungen (Impfquote: 61,04 Prozent) und 104.237 Viertimpfungen (Impfquote: 17,90 Prozent) durchgeführt (Quelle: RKI).
Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung
03.01.2023, 8:50 Uhr:
Aktuelle Impfquote für Essen: In Essen sind (Stand: 02.01.) 465.136 Personen gegen das Coronavirus geimpft (Impfquote: 79,86 Prozent), 444.121 davon haben eine notwendige Zweitimpfung erhalten (Impfquote: 76,26 Prozent). Darüber hinaus wurden 355.458 Auffrischungsimpfungen (Impfquote: 61,03 Prozent) und 103.965 Viertimpfungen (Impfquote: 17,85 Prozent) durchgeführt (Quelle: RKI).