Im Folgenden finden Sie Informationen zu den Erlaubniserteilungen für Heilpraktiker*innen und den zugehörigen Prüfungen.
Im Folgenden finden Sie Informationen zu den Erlaubniserteilungen für Heilpraktiker*innen und den zugehörigen Prüfungen.
Das Gesundheitsamt der Stadt Essen ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW (VwVfG NRW) grundsätzlich zuständig für die Prüfung und Erlaubniserteilung nach dem Heilpraktikergesetz für:
Stand: 14.03.2023
Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Ärztin oder Arzt bestallt zu sein, bedarf der Erlaubnis.
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis gemäß § 2 Abs.1 der ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestellung (HeilprGV 1):
Wenn Sie in Essen wohnen oder beabsichtigen den Heilpraktikerberuf auf dem Gebiet der Stadt Essen auszuüben, ist das Gesundheitsamt Essen für die Prüfung und Erlaubniserteilung zuständig.
Die schriftlichen Überprüfungen finden jeden 3. Mittwoch im März und jeden 2. Mittwoch im Oktober eines Kalenderjahres statt.
Die Inhalte der Überprüfung richten sich nach den Leitlinien für Heilpraktikerprüfungen.
Die Antragsstellung muss mit dem dafür vorgesehenen Formular
erfolgen.Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge berücksichtigt werden können.
Mit Antragsstellung kann ein Wunschtermin angegeben werden, der, soweit die Teilnehmerzahl nicht bereits überschritten ist, berücksichtigt wird.
Wenn die schriftliche Prüfung bestanden ist, erfolgt eine Zulassung zur mündlichen Prüfung sowie eine Aufforderung die erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Die weiteren Unterlagen für die mündliche Prüfung sind u.a. eine Erklärung
, dass kein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig ist, sowie eine Bescheinigung über das Vorliegen der gesundheitlichen Eignung für die Berufsausübung.Wird der schriftliche oder mündliche Teil nicht bestanden, wird der Antrag abgelehnt.
Eine Teilnahme an einer weiteren (schriftlichen oder mündlichen) Kenntnisüberprüfung, im Falle einer Antragsablehnung, setzt einen neuen Antrag voraus bzw. unterliegt erneut dem genannten Ablauf. Eine bereits bestandene schriftliche Prüfung ist mit erfolgloser Teilnahme am mündlichen Teil gegenstandslos.
Der Antrag muss spätestens 12 Wochen vor dem angedachten Prüfungstermin vorliegen.
Weitere Informationen sind dem Antragsformular zu entnehmen.
Stand: 27.11.2023
Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Ärztin oder Arzt bestallt zu sein, bedarf der Erlaubnis.
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis gemäß § 2 Abs.1 der ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestellung (HeilprGV 1):
Wenn Sie in Essen wohnen oder beabsichtigen den Heilpraktikerberuf auf dem Gebiet der Stadt Essen auszuüben, ist das Gesundheitsamt Essen für die Prüfung und Erlaubniserteilung zuständig.
Die schriftlichen Überprüfungen finden jeden 3. Mittwoch im März und jeden 2. Mittwoch im Oktober eines Kalenderjahres statt.
Die Inhalte der Überprüfung richten sich nach den Leitlinien für Heilpraktikerprüfungen.
Die Antragsstellung muss mit dem dafür vorgesehenen Formular
erfolgen.Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge berücksichtigt werden können.
Mit Antragsstellung kann ein Wunschtermin angegeben werden, der, soweit die Teilnehmerzahl nicht bereits überschritten ist, berücksichtigt wird.
Wenn die schriftliche Prüfung bestanden ist, erfolgt eine Zulassung zur mündlichen Prüfung sowie eine Aufforderung die erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Die weiteren Unterlagen für die mündliche Prüfung sind u.a. eine Erklärung
, dass kein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig ist, sowie eine Bescheinigung über das Vorliegen der gesundheitlichen Eignung für die Berufsausübung.Wird der schriftliche oder mündliche Teil nicht bestanden, wird der Antrag abgelehnt.
Eine Teilnahme an einer weiteren (schriftlichen oder mündlichen) Kenntnisüberprüfung, im Falle einer Antragsablehnung, setzt einen neuen Antrag voraus bzw. unterliegt erneut dem genannten Ablauf. Eine bereits bestandene schriftliche Prüfung ist mit erfolgloser Teilnahme am mündlichen Teil gegenstandslos.
Der Antrag muss spätestens 12 Wochen vor dem angedachten Prüfungstermin vorliegen.
Weitere Informationen sind dem Antragsformular zu entnehmen.
Stand: 27.11.2023
Bei Interesse an einer sektoralen Erlaubnis eingeschränkt auf den Bereich der Podologie nehmen Sie bitte Kontakt zum Gesundheitsamt der Stadt Essen auf.
Stand: 14.03.2023
Für die Prüfung und Erteilung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie ist die Stadt Düsseldorf für alle Personen aus Nordrhein-Westfalen zuständig.
Konkretere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Gesundheitsamtes der Stadt Düsseldorf. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an das Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf.
Stand: 14.03.2023