Zahlen - Daten - Fakten

Bund

Im Berichtsjahr 2024 wurden 229.751 Erstanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entgegen­genom­men. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem 329.120 Erstanträge gestellt wurden, bedeutet dies einen Rückgang der Antrags­zahlen um 30,19 Prozent.
Die Zahl der Folge­anträge im Berichtsjahr 2024 sank gegen­über dem Vorjahres­wert (22.795 Folgeanträge) um 7,02 Prozent auf 21.194 Folgeanträge.
Damit nahm das Bundesamt insgesamt 250.945 Asylan­träge im gesamten Berichtsjahr 2024 entgegen; im Vergleich zum Vorjahr (351.915 Asylanträge) bedeutet dies einen Rückgang um 28,69 Prozent.

Die fünf Hauptstaatsangehörigkeiten Erstanträge Januar - Dezember 2024

1. Syrien, Arab. Republik33,4 Prozent
2. Afghanistan14,9 Prozent
3. Türkei12,7 Prozent
4. Irak3,4 Prozent
5. Somalia3,0 Prozent

Essen

Im Jahresverlauf 2024 hat die Stadt Essen die Aufnahmequote nach dem Flüchtlings­aufnahme­gesetz (FlüAG) weitestgehend erfüllt. Zum Stand 31.12.2024 lag diese bei 100,94 Prozent.
Insgesamt wurden 2024 der Stadt Essen 298 Personen zugewiesen. Hierbei handelte es sich sowohl um neuzuge­zogene Personen als auch um Minderjährige, die in Essen geboren sind und im Nachgang eine offizielle Zuweisung für die Stadt Essen erhalten haben.
Zudem erfolgten einige Aufnahmen im Rahmen des Familien­nachzugs.

Im Jahr 2024 hat die Stadt Essen die Zuweisungs­quote von Zuweisungen anerkannter Flüchtlinge (Wohnsitzauflage) nach § 12a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) durchgehend übererfüllt. Zum Stand 31.12.2024 betrug diese 100,55 Prozent.

Quelle: Stadt Essen, Amt für Soziales und Wohnen

Die Hauptherkunftsländer (1) sind in Essen (Stand 31.12.2024)

1. Ukraine49,5 Prozent
2. Syrien15,9 Prozent
3. Afghanistan3,5 Prozent
4. Irak3,3 Prozent
5. Marokko2,3 Prozent
5. Türkei2,3 Prozent

1) der in Essen gemeldeten Personen an Adressen von Flüchtlings­unter­künften
Quelle: Stadt Essen, Amt für Statistik, Stadt­forschung und Wahlen

Verteilung der Flüchtlinge in Deutschland

Die Zuweisung von ausländischen Flüchtlingen erfolgt in einem bundes- und landesweit geregelten Verfahren. Zu ausländischen Flüchtlingen gehören Asylsuchende und Kontingent­flüchtlinge. Die Städte sind gesetzlich verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen.

Dabei wird zunächst den einzelnen Bundes­ländern nach dem sogenannten Königssteiner Schlüssel, welcher für jedes Jahr entsprechend der Steuer­einnah­men und der Bevölkerungs­zahlen berechnet wird, eine bestimmte Anzahl von Flüchtlingen zugewiesen.

Die Aufnahme von Flüchtlingen ist in Nordrhein-Westfalen im Flüchtlings­aufnahme­gesetz NRW geregelt. Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinden zur Unterbringung und zur Betreuung der Asylbewer­ber*innen. Danach müssen die Kommunen gemäß eines an Einwohn­erinnen*Einwohnern und Fläche orientierten Verteil­schlüssels eine bestimmte Anzahl von Flüchtlingen aufnehmen. Die kommunale Aufnahme­quote wird regelmäßig durch die Bezirksregierung geprüft und angepasst.

Für das Jahr 2024 bedeutete das, dass 21,08 Prozent aller Flüchtlinge in Deutschland dem Land NRW zugewiesen wurden.

Von den Flüchtlingen, die NRW zugewiesen werden, entfielen 3 Prozent auf die Stadt Essen.

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