Die Zuweisung von ausländischen Flüchtlingen erfolgt in einem bundes- und landesweit geregelten Verfahren. Zu ausländischen Flüchtlingen gehören Asylsuchende und Kontingentflüchtlinge. Die Städte sind gesetzlich verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen.
Dabei wird zunächst den einzelnen Bundesländern nach dem sogenannten Königssteiner Schlüssel, welcher für jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahlen berechnet wird, eine bestimmte Anzahl von Flüchtlingen zugewiesen.
Die Aufnahme von Flüchtlingen ist in Nordrhein-Westfalen im Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW geregelt. Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinden zur Unterbringung und zur Betreuung der Asylbewerber*innen. Danach müssen die Kommunen gemäß eines an Einwohnerinnen*Einwohnern und Fläche orientierten Verteilschlüssels eine bestimmte Anzahl von Flüchtlingen aufnehmen. Die kommunale Aufnahmequote wird regelmäßig durch die Bezirksregierung geprüft und angepasst.
Für das Jahr 2023 bedeutete das, dass 21 Prozent aller Flüchtlinge in Deutschland dem Land NRW zugewiesen wurden.
Von den Flüchtlingen, die NRW zugewiesen werden, entfielen 3 Prozent auf die Stadt Essen.