Über 4000 archäologische Fundstellen sind in Essen bekannt und jährlich kommen zahlreiche Neuentdeckungen hinzu. Essen ist eine der fundreichsten Städte im Ruhrgebiet. Dennoch wird die Geschichte der Stadt oft genug auf Krupp und den Bergbau, die seit dem beginnenden 19. Jahrhundert die Stadt prägten, reduziert.
Archäologische Grundlagen
Ausgrabungen haben in Essen in der Vergangenheit gezeigt, dass schon seit alters her die fruchtbaren Boden und gute Verkehrswege die Grundlagen für gute Siedlungsbedingungen waren.
So ist der der Hellweg schon in den Jahrhunderten vor Christi Geburt als Verkehrsführung nachweisbar. Die Funde reichen in Essen weit, bis in die Altsteinzeit, zurück, wie die berühmte Vogelheimer Klinge, eine Messerklinge aus Feuerstein, zeigt.
Die größte Zahl archäologischer Fundstellen datiert in das Mittelalter: Mit der Essener Innenstadt, Steele und Werden existierten im heutigen Stadtgebiet immerhin drei selbständige mittelalterliche Städte. In der Innenstadt befand sich das Frauenstift Essen Domschatz, in Werden die berühmte Benediktinerabtei.
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Die Stadtarchäologie steht in engem Kontakt mit Verwaltungseinrichtungen, Planern und Bauherren, also denen, die in der Stadt bauen wollen. Doch prägen weniger Ausgrabungen den Arbeitsalltag, als die Überprüfung von Bauanträgen oder zum Beispiel Bürgerberatungen. Sind archäologische Belange bei Bauvorhaben betroffen, werden Archäologen aktiv. Die Stadtarchäologie und auch Ausgrabungsfirmen dokumentieren archäologische Spuren und bearbeiten die Funde. Die Stadtarchäologie informiert die Öffentlichkeit durch Vorträge, Veröffentlichungen und Ausstellungen. Aktuelle Ergebnisse ihrer Arbeit dokumentiert die Stadtarchäologie auch im Internet (Funde des Monats).
Die Erhaltung der Bodendenkmäler ist die wichtigste Aufgabe der Stadtarchäologie, die in dieser Form seit 1992 besteht. Nur, wenn dieses nicht möglich ist, werden diese von Archäologen ausgegraben und die Befunde dokumentiert und ausgewertet.
Ein Bodendenkmal, was ist das?
Im Boden erhalten gebliebene Relikte von Siedlungen und Gräberfeldern, Befestigungen, künstlich angelegten Gewässern, Produktionsstätten aber auch von alten Wegeverbindungen sind Bodendenkmäler. Meistens handelt es sich bei den Überresten um Mauern, Fundamente, Erdschichten oder Bodenverfärbungen, die nicht an der Erdoberfläche zu erkennen sind. Aber auch Burgwälle, Spuren alten Bergbaus (Pingen) oder Grabhügel können Bodendenkmäler sein (Geoportal: Thema Denkmäler).
Werden bei Baumaßnahmen oder anderen Erdarbeiten geschichtliche Überreste, wie Scherben, Mauerreste oder Bodenverfärbungen, entdeckt, ist der Finder gesetzlich verpflichtet, dies unverzüglich zu melden. Für Essen nehmen die Anzeige die Denkmalbehörde der Stadt (Untere Denkmalbehörde/ Stadtarchäologie Essen, Herr Dr. Sebastian Senczek) oder die Außenstelle Xanten des LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland – entgegen (Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland).
Die Fundstelle muss über eine Woche in unverändertem Zustand belassen bleiben. Den Bodendenkmalpflegern soll damit die Möglichkeit einer Untersuchung und Dokumentation gegeben werden.
Erlaubnispflicht und Planungssicherheit
Wer im Bereich von Bodendenkmälern oder vermuteten Bodendenkmälern in den Boden eingreifen will, benötigt dafür eine schriftliche denkmalrechtliche Erlaubnis der Denkmalbehörde der Stadt Essen. Für den Bauherrn schafft die frühzeitige Abstimmung mit der Denkmalbehörde Planungssicherheit, der so das Bodendenkmal in seine Zeit- und Finanzkalkulation einbeziehen kann. Das Denkmalschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) in seiner Fassung vom 13. April 2022 regelt, dass für die Kosten der Veränderung oder Beseitigung des Denkmals und die vorherige wissenschaftliche Untersuchung, die Bergung von Funden und die Dokumentation der Befunde der Träger des Bauvorhabens im Rahmen des Zumutbaren aufkommen muss.
Grabungserlaubnis
Derjenige, der nach Bodenfunden suchen und diese ausgraben will, benötigt dafür eine schriftliche Genehmigung (Grabungserlaubnis gemäß § 15 Absatz 1 DSchG NRW). Dies gilt auch für den Einsatz von Metalldetektoren (Sonden). Diese wird in Essen durch die Bezirksregierung im Benehmen mit dem (LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland) erteilt. Werden über die Grabungen hinaus Veränderungen an landes- oder bundeseigenen Bodendenkmälern vorgenommen, so ist vorab eine denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 15 Absatz 2 DSchG NRW erforderlich.
Literaturhinweise
In regelmäßigen Abständen werden Fundberichte und neuere Erkenntnisse der Archäologen veröffentlicht (Literaturhinweise). Darüber hinaus erscheint eine eigene Schriftenreihe, die Berichte aus der Essener Denkmalpflege, regelmäßig im Jahr (Berichte aus der Essener Denkmalpflege).