Der Gemeinsame Flächennutzungsplan (GFNP) ist der Nachfolger des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Durch den Feststellungsbeschluss des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zum Regionalplan Ruhr vom 10. November 2023 wurde der bauleitplanerische Teil des RFNP gemäß der Überleitungsvorschrift des Landesplanungsgesetzes in einen GFNP der oben genannten beteiligten Städte übergeleitet.
Der regionalplanerische Teil des RFNP ist mit Wirksamkeit des Regionalplans Ruhr am 28. Februar 2024 außer Kraft getreten.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß § 5 Baugesetzbuch (BauGB) für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung (Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen usw.) in den Grundzügen dar. Der Flächennutzungsplan ist im zweistufigen System der Bauleitplanung der Entwicklungsrahmen für die Bebauungspläne. Er ist behördenverbindlich, hat also gegenüber der Öffentlichkeit keine unmittelbare rechtliche Wirkung.
Der Stadt Essen kommt in ihrer Funktion als Geschäftsstelle eine besondere Bedeutung zu. Sie bündelt die Planungsaktivitäten der sechs Städte und koordiniert die einzelnen Verfahrensschritte der Änderungsverfahren.