Im Grundbuch werden Eigentümer*innen, Belastungen und Grundpfandrechte der Grundstücke nachgewiesen.
Die Grundbücher werden von den Grundbuchämtern geführt, die Teil der Justizverwaltung sind und zu den Amtsgerichten gehören. Die Zuständigkeit der Grundbuchämter richtet sich nach dem Stadtteil, in dem das jeweilige Grundstück liegt.
Im Folgenden eine Übersicht über die Essener Grundbuchämter und die zugehörigen Stadtteile: