Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bemängelte in einem Eilverfahren die verkehrlichen Anordnungen der Stadt an der Kreuzung Huyssenallee / Rüttenscheider Straße.Das Gericht wies auf eine unzureichende Ausführung zur Ermächtigungsgrundlage und eine nicht überzeugende Ermessensausübung hin. Die beanstandete Anordnung bezieht sich auf den Teil der Rüttenscheider Straße, der nicht als Fahrradstraße ausgewiesen ist.
Nun hat die Stadt einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen.Die verkehrliche Anordnung an der betreffenden Kreuzung wird geändert:
- Von dem Durchfahrtsverbot in südliche Richtung auf die Rüttenscheider Straße werden außer dem Linienverkehr auch die Anlieger*innen bis zur Baumstraße ausgenommen.Sie können damit das Teilstück der Rüttenscheider Straße, das keine Fahrradstraße ist, bis zur Baumstraße wieder befahren.
- Autofahrende ohne Anliegen von der Huyssenallee kommend nutzen weiterhin den vorgesehenen Rechts- bzw. Linksabbieger an der Kreuzung.
- Eine neue Beschilderung an der Kreuzung wird "Anlieger bis Baumstraße frei" sowie "Linienverkehr frei“ ausweisen.
Die neuen Schilder werden am Mittwoch, 27.11.2024 angebracht. Die eintägigen Arbeiten betreffen nicht nur die Änderung der Beschilderung, sondern auch eine Veränderung der Bodenmarkierung. Neben dem weiterhin rot markierten Fahrradstreifen wird es dann auch wieder eine Geradeausspur für den motorisierten Kraftverkehr geben..
Radverkehr
Die bestehenden Fahrtrichtungen für den Radverkehr bleiben unverändert. Auf der Huyssenallee wird ein rot markierter Radfahrstreifen aufgemalt, der zur Rüttenscheider Straße führt. Auch an der Kreuzung Rüttenscheider Stern wird eine rote Markierung für das Linksabbiegen von der Klarastraße in Richtung Martinstraße angebracht. Auf der Manfredstraße bleiben alle Fahrtrichtungen und Radwege wie bisher. Zur Erhöhung der Sicherheit wird auf der Rüttenscheider Straße, an der Kreuzung Martinstraße/Franziskastraße, ein Radaufstellstreifen markiert. Dieser erlaubt es Radfahrenden, bei roter Ampel vor den Autos sicher in den Kreuzungsbereich einzufahren.
Einfahrtverbote
Zukünftig ist die Einfahrt zur Rüttenscheider Straße aus Richtung Süden ab der Manfredstraße für PKWs gesperrt. Auch aus nördlicher Richtung die Einfahrt ab dem Rüttenscheider Stern nicht mehr möglich. Hier gibt es nur noch die Möglichkeit, links auf die Klarastraße oder rechts auf die Zweigertstraße abzubiegen. Von der Zweigertstraße kann man auf die Rüttenscheider Straße bis zur Christophstraße fahren. Von der Huyssenallee ist für Kraftfahrzeuge die Einfahrt auf die Rüttenscheider Straße gesperrt. Es kann nur noch auf die Hohenzollern oder Friedrichstraße abgebogen werden. Auch von der Klarastraße kann man nicht mehr auf die Rüttenscheider Straße links abbiegen. Der öffentliche Nahverkehr ist von diesen Regelungen ausgenommen.
Zur ausführlichen Beschreibung
Einrichtung von zwei zusätzlichen Ladezonen:
Auf der Rüttenscheider Straße 136 waren bisher ein Taxistand und Kurzparkzone, die jetzt in eine Taxi- und Ladezone umgewandelt wurden. Der Taxistand wird auf zwei Plätze erweitert und umfasst eine Länge von 12 Metern. Die Ladezone kann von Zeit von 8 bis 20 Uhr genutzt werden. Taxen dürfen den Bereich von 20 bis 8 Uhr morgens nutzen. Hierfür wird der Sicherheitstrennstreifen (weiß gestrichelte Linie) weiter in die Fahrbahn versetzt und neu markiert. Es kann zu kleineren Baumaßnahmen kommen. Das wären zum Beispiel das Versetzen von Pfosten und Schildern.
Eine weitere Ladezone entsteht an der Rüttenscheider Straße 16. Hier wird ein etwa 10 Meter langer Bereich für den Lieferverkehr von 8 bis 20 Uhr freigehalten. Zuvor war hier zum Teil ein Motorradparkplatz. Es wird geprüft, ob eine kombinierte Nutzung außerhalb der Lieferzeiten möglich ist.
Ladezone/Taxistand Rüttenscheider Straße 136
Ladezone Rüttenscheider Straße 16
Anpassung von drei großen Beschilderungstafeln
Auf der Huyssenallee und Friedrichstraße werden aufgrund der geänderten Führung des Verkehrs die großen Wegweisertafeln angepasst.
So geht es weiter (vorläufige Zeitplanung)