Bürger-Brennholz aus Essener Wäldern

Die Essener Wälder sind fast ausschließlich mit Laubbäumen bestockt. Das Holz der Laubbäume hat vielfältige Verwendungsmöglichkeiten. Während dickere Stamm-Dimensionen als Sägeholz verkauft werden, können unter anderem schwächere Dimensionen gut als Brennholz genutzt werden. Brennholz ist ein regenerativer Energieträger, der in unseren Wäldern ständig nachwächst und bei Pflegeeingriffen im Wald nebenher anfällt. Die Nutzung kann somit Emissionen von Kohlendioxyd aus fossilen Rohstoffen einsparen. Das gilt besonders, wenn Brennholz aus lokalen Quellen gewonnen und verwendet wird.

Brennholz selber sammeln und einsägen

Für Bürger*innen, die Brennholz aus heimischen Wäldern selber sammeln oder sägen möchten wurde folgendes Angebot geschaffen.

Wer selber Brennholz im Wald gewinnen möchte, benötigt einerseits einen gültigen Nachweis über die Qualifikation für den Umgang mit Motorsägen und andererseits eine gebührenpflichtige Erlaubnis sowie eine Einweisung vor Ort. Interessierte können sich an unseren Ansprechpartner Herrn Möllemann wenden. Informationen zum Erwerb eines Motorsägenscheines erhalten Sie bei Herrn Brillen, Telefax 0201 / 88-67417, E-Mail Jens.Brillen@gge.essen.de.

Ansprechpartner für Interessierte
Herr Olav Möllemann, 0177 / 2155722, zwischen 19 und 20 Uhr.

Wenn Sie nicht wissen, zu welchem Stadtbezirk Ihr Stadtteil gehört, können Sie auf folgender Seite nachsehen:

Link: Stadtteile und Stadtbezirke in Essen ...

Wissenswert

Weil der städtische Wald nach den Regeln des Forest Stewardship Council® zertifiziert ist, müssen für die Brennholzgewinnung einige Hinweise beachtet werden.

  • Bäume dürfen nicht selber gefällt werden, nur bereits liegendes Holz darf gesägt werden
  • Ein Nachweis der Qualifikation für den Umgang mit einer Motorsäge ist erforderlich („Motorsägenschein“)
  • Informationen zum Erwerb eines Motorsägenscheines erhalten Sie bei: Jens Brillen, Eichenstraße 8, 45133 Essen, Telefax (0201) 88-67417, E-Mail Jens.Brillen@gge.essen.de
  • Die Unfallverhütungsvorschriften müssen beachtet werden: VSG 4.3 Forsten
  • Bei den Arbeiten muss eine vollständige persönliche Schutzausrüstung getragen werden. Dazu gehören Schnittschutzhose, Schnittschutzstiefel, Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz sowie Handschuhe; siehe Download-Link weiter oben auf dieser Seite.
  • Verwendung von benzol- schwefelfreiem Sonderkraftstoff für die Motorsäge
  • Verwendung von biologisch abbaubarem Öl für die Motorsäge
  • Die Ruhe- und Artenschutzzeiten im städtischen Wald müssen beachtet werden

Alle Informationen zu Gebühren und Ansprechpartnern erhalten Sie über den Download-Link weiter oben auf dieser Seite.

Übrigens: üblicherweise beinhalten Holzkaufverträge mit Sägewerken und großen Holzhändlern eine Regelung, nach der das gekaufte Holz nicht sofort aus dem Wald abgefahren werden muss. Alle Holzpolter, die in unseren Wäldern zu finden sind, sind somit das Eigentum der Holzkäufer und keinesfalls herrenlos. Das gilt auch, wenn sie bereits seit längerer Zeit im Wald liegen.

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