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Europa
Stadtverwaltung
12.04.2024
10 Min

Europawahl 2024

Mit der eigenen Stimme die Welt mitgestalten


Alle fünf Jahre findet die Europawahl statt. 2024 steht sie zum zehnten Mal an: vom 6. bis 9. Juni. Dann sind etwa 400 Millionen Wahlberechtigte der rund 450 Millionen Menschen in der Europäischen Union – kurz EU – wieder aufgerufen, die über 700 Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) zu wählen. Es ist das einzige EU-Organ, das direkt vom Volk gewählt wird. Teil der EU sind 27 Länder, in denen die Wahl an unterschiedlichen Tagen stattfindet. Während in den Niederlanden beispielsweise am Donnerstag gewählt wird, wählen die Franzosen am Sonntag. Auch in Deutschland ist die Europawahl am Sonntag, den 9. Juni 2024. So hat es die Bundesregierung am 10. August 2023 bestimmt.

Darum ist Wählen wichtig

Auch wenn es keine Wahlpflicht gibt, ist der Urnengang wichtig und eine gute Idee. Das gilt ebenso für Kommunal- und Bundestagswahlen. Doch auch die Wahl des Europäischen Parlaments ist von großer Bedeutung, denn seine Mitglieder treffen Entscheidungen und verabschieden Rechtsvorschriften, die das alltägliche Leben in der gesamten EU und damit auch in Deutschland nachhaltig beeinflussen. Dabei reichen die Themen von Umweltschutz über Sicherheit, Migration und Sozialpolitik bis hin zu Verbraucherrechten, Wirtschaft und Rechtsstaatlichkeit.

Nur wer wählen geht, kann die Europaabgeordneten, die die Bürger*innen der EU vertreten, mitbestimmen und somit Einfluss auf die Entscheidungen nehmen, die den ganz persönlichen Alltag prägen. Wer die eigene Stimme nutzt, kann in einer Welt zunehmender globaler Herausforderungen den Kurs mitbestimmen. Insofern bietet die Europawahl Unionsbürgerinnen*Unionsbürgern die Möglichkeit, bei den wichtigen Themen in unserer stark vernetzten Welt mitzureden und die Zukunft – auch die der Demokratie – in der Europäischen Union aktiv mitzugestalten.

Wahl schon ab 16 Jahre möglich

Bei der Europawahl gibt es kein einheitliches europäisches Wahlrecht, sondern es gelten jeweils die nationalen Wahlgesetze. In Deutschland regeln entsprechend das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung das Wahlverfahren. Da der Bundestag am 10. November 2022 das aktive Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt hat, dürfen an der Europawahl 2024 in Deutschland erstmals auch 16- und 17-Jährige ihre Stimme abgeben. Dies ist auch in Belgien, Malta und Österreich möglich. In Griechenland ist die Wahl ab 17 Jahren erlaubt, in den weiteren Mitgliedstaaten ab 18 Jahren.

In Deutschland dürfen grundsätzlich alle ab 16 Jahre mit der deutschen oder einer anderen EU-Staatsbürgerschaft wählen, die in Deutschland wohnhaft sind und sich zudem seit mindestens drei Monaten in der EU aufhalten. Zudem müssen sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Mit der Wahlbenachrichtigung zur Stimmabgabe

Anders als bei Bundestagswahlen gibt es bei der Europawahl keine Wahlkreise. Das Wahlgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland. Wo genau Bürger*innen wählen können, erfahren sie in ihrer Wahlbenachrichtigung, die sie bis spätestens am 21. Tag vor der Wahl per Post erhalten. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte sich an die Stadt Essen wenden. Mit der Wahlbenachrichtigung können die Bürger*innen am Wahltag in ihrem Wahlraum nachweisen, dass sie wahlberechtigt sind. Zur Sicherheit sollten sie auch einen Personalausweis oder Reisepass dabeihaben, um diesen bei Bedarf vorlegen zu können.

Wahlberechtigte können aber auch bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18 Uhr (in besonderen Ausnahmen auch noch am Wahltag bis 15 Uhr) einen Wahlschein beantragen, mit dem sie per Brief oder in einem anderen Wahlraum in Essen ihre Stimme für die Europawahl 2024 abgeben können. Die Briefwahl bietet sich insbesondere für Deutsche im Ausland an, die nicht in Deutschland gemeldet sind. Aber auch wer in einem anderen EU-Land lebt, kann in diesem wählen gehen. In jedem Fall kann ein*e EU-Bürger*in aber nur einmal wählen. Die Stimmabgabe ist zudem weder online noch durch eine bevollmächtigte Person möglich.

Deutschland wählt 96 Europaabgeordnete

Die Zahl der Abgeordneten wird vor jeder Wahl bestimmt. Es kann maximal 750 Abgeordnete und eine*n Präsidentin*Präsidenten geben. Derzeit vertreten 705 Abgeordnete die Interessen der europäischen Staatsbürger*innen. Zum Vergleich: der Bundestag besteht derzeit aus 735 Abgeordneten. Bei der Europawahl 2024 werden basierend auf dem Beschluss des Parlaments von September 2023 insgesamt 720 Abgeordnete gewählt, was in der Anpassung an die Bevölkerungsentwicklung in einzelnen Ländern begründet liegt.

Dabei entsendet jedes Land sechs bis 96 Abgeordnete. Die Anzahl beruht dabei auf dem Grundsatz der degressiven Proportionalität: Ähnlich wie im deutschen Bundesrat sind die Bevölkerungen der kleineren Mitgliedstaaten relativ "besser" im EU-Parlament vertreten als die Bevölkerungen der größeren Mitgliedstaaten. Ein Abgeordneter aus einem größeren Land vertritt also mehr Menschen als ein Abgeordneter aus einem kleineren Land. So stellt beispielsweise Frankreich 2024 insgesamt 81 Abgeordnete, Österreich 20, Litauen 11 und Malta 6. In Deutschland wählen die Bürger*innen dieses Jahr - wie schon 2019 – insgesamt 96 Europaabgeordnete, die meisten EU-weit.

Hier lesen wie die Europawahl funktioniert

Zur Wahl stehen keine Einzelpersonen, sondern nationale politische Parteien, von denen die meisten einer europaweiten politischen Partei angegliedert sind, und politische Vereinigungen. Sie konnten bis 18. März 2024 Wahlvorschläge in Form von Listen bei der Bundeswahlleiterin, Dr. Ruth Brand, einreichen. Nachdem der Bundeswahlausschuss über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden hat, muss die Bundeswahlleiterin die zugelassenen Listen für einzelne Länder bzw. die gemeinsamen Listen für alle Länder bis spätestens 22. April 2024, dem 48. Tag vor der Wahl, veröffentlichen.

Hier mehr über die Wahlprogramme erfahren

Auf Grundlage der Listenwahlvorschläge wählen die Bürger*innen die Europaabgeordneten, wobei sie keinen Einfluss auf die Reihenfolge der Kandidatinnen*Kandidaten auf der Liste haben. Entsprechend des Verhältniswahlsystems kann eine Partei schließlich umso mehr Abgeordnete im Europäischen Parlament stellen, je mehr Stimmen sie von den Wahlberechtigten erhält.

Hier an die Wahl erinnern lassen

Jetzt als Wahlhelfer*in bewerben!

Wer bei der Europawahl hautnah und aktiv dabei sein möchte, hat die Möglichkeit, sich als Wahlhelfer*in zu engagieren und so einen wertvollen Beitrag zur Stärkung der Demokratie zu leisten. Die Stadt Essen sucht insbesondere Wahlvorsteher*innen und Schriftführer*innen. Interessierte sind eingeladen, sich online auf www.essen.de/wahlhelfer, telefonisch unter 0201 88-12344 oder per E-Mail an wahl@essen.de zu bewerben. Dabei können sie auch die gewünschte Funktion und einen Wunsch-Wahlbezirk angegeben.

Die Wahlräume sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet, anschließend beginnt die Auszählung der Stimmen. Wer mitmachen möchte, muss mindestens 16 Jahre alt sein und die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen. Für die ehrenamtliche Mithilfe am Wahlsonntag zahlt die Stadt je nach ausgeübter Funktion eine Aufwandsentschädigung zwischen 40 und 70 Euro. Fragen rund um die Wahlhelfertätigkeit beantworten die Mitarbeiter*innen der Wahlhelfer-Hotline telefonisch unter 0201 88-12344.

So geht es nach der Wahl weiter

Wenn die Wahlräume ab 18 Uhr geschlossen sind, zählen Wahlhelfer*innen die Stimmzettel aus bis das Ergebnis der Europawahl feststeht. Dieses finden Bürger*innen auf der Internetseite des Europäischen Parlaments und erfahren auch im Fernsehen, Radio, in der Zeitung oder im Internet davon. Auf Basis gemeinsamer Überzeugungen und Ziele bilden die gewählten Abgeordneten aus verschiedenen Ländern und Parteien dann politische Gruppen – die Fraktionen. Voraussetzung für die Bildung einer Fraktion ist, dass sie aus mindestens 23 Abgeordneten besteht und Vertreter*innen aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten enthält. Zudem gibt es fraktionslose MdEP.

Mehr über die Fraktionen im EP

Aktuelles EU-Parlament: Sieben Fraktionen und 49 fraktionslose Abgeordnete

  1. Europäische Volkspartei (Christdemokraten, EVP): 178 Abgeordnete
  2. Progressive Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament (S&D): 141 Abgeordnete
  3. Renew Europe: 101 Abgeordnete
  4. Die Grünen/Freie Europäische Allianz (Grüne/EFA): 72 Abgeordnete
  5. Europäische Konservative und Reformer (ECR): 67 Abgeordnete
  6. Identität und Demokratie (ID): 60 Abgeordnete
  7. Die Linke im Europäischen Parlament (GUE/NGL): 37 Abgeordnete
  8. Fraktionslos: 49 Abgeordnete

Neues EU-Parlament tagt erstmals am 16. Juli

Die konstituierende Sitzung der zehnten Wahlperiode findet am 16. Juli 2024 statt. Dabei wählen die Mitglieder des EU-Parlaments eine*n Präsidentin*Präsidenten für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren, also eine halbe Wahlperiode. Sie*er repräsentiert das Parlament nach außen und leitet die Sitzungen von Parlament und Präsidium. Letzteres ist das administrative Leitungsorgan des Parlaments und für den Haushalt sowie Personal- und Organisationsfragen zuständig. Derzeit hat noch die christdemokratische Malteserin Roberta Metsola den Vorsitz inne und sorgt in dieser Funktion auch für die Einhaltung der Geschäftsordnung des Parlaments.

Mehr über die Aufgaben der*des Präsidentin*Präsidenten

Unterstützung erhält das Parlament zudem vom Generalsekretariat. Es koordiniert die Legislativarbeiten und organisiert die Plenartagungen sowie sonstigen Sitzungen. Darüber hinaus unterstützt es die Abgeordneten und die parlamentarischen Gremien, in denen sie zusammentreten, bei ihrer Arbeit.

In Vorbereitung der Plenumssitzungen widmen sich die verschiedenen Ausschüsse unterschiedlichen Themenbereichen. Sie umfassen jeweils 25 bis 88 Abgeordnete und setzen sich entsprechend des Kräfteverhältnisses im Plenum zusammen. Die Ausschüsse erstellen, ändern und billigen Legislativvorschläge und Initiativberichte. Sie prüfen die Vorschläge der Kommission und des Rates der EU und verfassen gegebenenfalls Berichte, die im Plenum vorgestellt werden.

Mehr über die Ausschüsse

Fachausschüsse, Fraktions- und Plenarsitzungen finden in Brüssel statt, wo die EU ihren Hauptsitz hat. Das Generalsekretariat mit seinen Dienststellen sitzt in Luxemburg. Die Vollversammlungen des Europäischen Parlaments finden grundsätzlich in Straßburg statt. Dort trifft es sich monatlich zu den Plenar- und Haushaltstagungen. Dabei werden die Reden simultan übersetzt - in alle 24 Amtssprachen der EU.

Mehr über den Aufbau und die Arbeitsweise des Europäischen Parlaments

Diese Befugnisse hat das Europäische Parlament

Der Kompetenzrahmen des Europäischen Parlaments wurde mit der Zeit immer größer. Heute ist es an der Gesetzgebung beteiligt, verfügt über eine Haushaltsbefugnis und übt gegenüber allen europäischen Einrichtungen die demokratische Kontrolle aus.

Als Vertreter*innen von rund 450 Millionen Menschen in der EU prüfen und beschließen die Abgeordneten neue EU-Gesetze und verbessern bestehende zu Themen, die für unser tägliches Leben maßgeblich sind, sei es die Unterstützung der Wirtschaft, der Kampf gegen Armut oder Maßnahmen gegen den Klimawandel. In Zusammenarbeit mit dem Rat der EU und auf Grundlage von Vorschlägen der Europäischen Kommission fungiert das Europäische Parlament damit als Gesetzgeber. Es entscheidet auch über internationale Abkommen sowie Erweiterungen der EU. Zudem prüft es das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission und fordert diese auf, innerhalb von 12 Monaten Rechtsvorschriften vorzuschlagen. Das Parlament ist für die Gesetzgebung notwendig, kann aber nur beschränkt selbst aktiv werden.

Außerdem entscheiden die Abgeordneten wie das Geld der Europäischen Union ausgegeben wird: Das Europäische Parlament stellt gemeinsam mit dem Rat der EU den Haushaltsplan der Union auf und genehmigt den langfristigen EU-Haushalt.

Im Sinne der Gewaltenteilung übt das Europäische Parlament zudem Kontrolle über alle anderen EU-Institutionen aus. Außerdem wählt es auf Vorschlag des Europäischen Rates die*den Präsidentin*Präsidenten der EU-Kommission und muss der Besetzung der Kommission zustimmen, die dem Parlament Rechenschaft ablegt. Es kann darüber hinaus einen Misstrauensantrag gegen die Kommission stellen. Das Europäische Parlament genehmigt auch den EU-Haushalt, bespricht mit der Europäischen Zentralbank die Währungspolitik und beobachtet Wahlen.

Mehr über die Befugnisse erfahren

Selbst Veränderungen anstoßen

Das Europäische Parlament geht aber auch mit Bürgerinnen*Bürgern in den direkten Austausch, denn es ernennt eine*n europäische*n Bürgerbeauftragte*n, die*der Beschwerden über Missstände in der EU-Verwaltung nachgeht, und es bearbeitet Petitionen, die die Europäer*innen über den Petitionsausschuss einreichen. So können sie sich für Dinge einsetzen, die ihnen besonders am Herzen liegen. Jede*r kann aber auch eine bestehende Petition unterstützen – und dies in allen 24 Amtssprachen. So können EU-Bürger*innen auf konkrete Themen aufmerksam machen und Veränderungen anstoßen.

Beteiligungsmöglichkeiten nutzen

Direkten Einfluss auf die politische Agenda der EU können Bürger*innen auch mit der Europäischen Bürgerinitiative nehmen: Durch diese kann die EU-Kommission aufgefordert werden, Rechtsvorschriften zu einem bestimmten Thema vorzuschlagen. Die EU organisiert zudem regelmäßig Bürgerdialoge in der gesamten Union: Sie bieten eine Plattform, um die Menschen über politische Fragen zu informieren und Themen zu diskutieren, die sie interessieren. Auf der Plattform "Ihre Meinung zählt" können Bürger*innen und Unternehmen ihrer Stimme auch digital Gehör verleihen, indem sie an öffentlichen Konsultationen zu neuen EU-Strategien und geltenden Rechtsvorschriften teilnehmen. Die EU fördert zudem das Engagement und die Partizipation durch verschiedene Programme wie "Citizens, Equality, Rights and Values" (CERV) oder "Erasmus+ Jugend in Aktion". Sie unterstützen Bürger*innen in der Umsetzung von Projekten zu den Themen Unionswerte, Gleichstellung, Teilhabe und Gewaltprävention sowie Begegnungen und Erfahrungsaustausche mit Menschen aus anderen EU-Ländern.

Die aktive Beteiligung an der EU ist sowohl persönliches Recht als auch Verantwortung und Privileg. Durch die aktive Partizipation kann jede*r dazu beitragen, die EU zu gestalten und ihre Zukunft zu sichern. Eine gute Gelegenheit dafür bietet im Juni die Europawahl 2024.

Mehr Informationen zur Europawahl auf www.essen.de/europawahl2024.

Hier zu Antworten auf häufig gestellte Fragen auf der Website der Bundesregierung

Videobotschaft des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier zur Europawahl 2024

So präsent ist die EU in unserem Alltag

Die Europäische Union (EU) prägt unser tägliches Leben heute weit mehr, als man glaubt: Projekte wie die Stadtteilbibliothek in Huttrop profitieren von EU-Geldern und in jedem neu gebauten Gebäude der vergangenen Jahrzehnte stecken Baustoffe, die in der EU hergestellt und zollfrei eingeführt wurden. Der Gang durch den Supermarkt bringt Orangen und Zitronen aus Italien und Spanien zu uns, Tomaten aus den Niederlanden oder Pfifferlinge und Champignons aus Polen – um nur einige Waren zu nennen. Deutschlands wichtigste und größte Handelspartnerin ist die Europäische Union mit ihren 27 Mitgliedsstaaten. 60 Prozent aller deutschen Exporte gehen in die EU. Jeder vierte Arbeitsplatz hängt direkt oder indirekt vom Export ab.

Historischer Exkurs: Die Entwicklung der Europäischen Union

Die Idee, dass ein gemeinsames Europa Frieden und Wohlstand schafft, ist alt. Aber erst nach dem Zweiten Weltkrieg setzt sich im westlichen Europa die Erkenntnis durch, dass Zusammenarbeit der beste Weg ist. Sie soll künftige Kriege insbesondere im westlichen Europa vermeiden. Die ehemaligen Kriegsgegner arbeiten zusammen, auch, weil sich die geopolitische Situation nach 1945 komplett verändert hat. Mit der damaligen UDSSR und den USA prägten nun zwei Großmächte das Geschehen auf dem Planeten.

Frankreich, Deutschland, die Benelux-Staaten und Italien gründen 1951 die Montanunion (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, kurz EGKS). Die enge Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in den Bereichen Kohle und Stahl gewährleistet, dass kein Staat ohne das Wissen der anderen aufrüsten kann. Für die junge Bundesrepublik Deutschland bedeutet die Mitgliedschaft den Weg zurück in die westliche Wertegemeinschaft. Zugleich wird damit der Grundstein zur späteren Europäischen Union gelegt.

Sechs Jahre später unterzeichnen die Mitglieder die Verträge zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM). Mit der EWG schaffen die sechs Staaten einen gemeinsamen Markt, der den Handel erleichtert. Die gemeinsame Agrarpolitik fördert die Produktion und gewährleistet die Ernährungssicherheit. Die schrittweise Liberalisierung des Handels, das Angleichen der Gesetze und Vorschriften, tragen erheblich zum wirtschaftlichen Wachstum und Wohlstand in den Mitgliedsstaaten bei. Der Erfolg lockt neue Mitglieder an: 1973 treten Großbritannien, Irland und Dänemark bei. In den 1980er-Jahren folgen Griechenland, Spanien und Portugal.

1992 gründen die Staaten offiziell die EU und beschließen die freiwillige Einführung des Euro, der 1999 zunächst als Buchgeld kommt. 2002 löst er in 20 der 27 Staaten die nationalen Währungen ab. Alle EU-Staaten sind aufgefordert, den Euro einzuführen, wenn die wirtschaftlichen Konvergenzkriterien (Begrenzung der Staatsverschuldung, solide öffentliche Finanzen, Preisstabilität und längerfristiger Nominalzins) erreicht sind. Gleichzeitig legt der Vertrag den Grundstein für die Schaffung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. 2004 treten zehn neue Mitgliedsstaaten der EU bei, darunter viele ehemalige kommunistische Länder in Osteuropa.

Ein weiterer wichtiger Meilenstein ist der Vertrag von Lissabon 2009. Er stärkte die Rolle der EU in Bereichen wie der Außenpolitik und der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Das einst strikte Einstimmigkeitsprinzip aller Mitglieder ist unter anderem in den Bereichen Handel, Umwelt, Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung sowie Forschung und Entwicklung Mehrheitsentscheidungen gewichen. Heute ist die EU ein globaler Akteur auf der weltpolitischen Bühne, auch wenn Großbritannien inzwischen ausgestiegen ist. Die EU zählt zu den größten Märkten weltweit. Fairer Umgang mit anderen, der aktive Einsatz für Klimaschutz und ihr Einsatz für nachhaltige Produktion kennzeichnen ihre Politik.

Weitere Informationen zur EU

EUROPE DIRECT Essen

Wer Fragen zur Europäischen Union oder zu anderen europäischen Themen hat, auf der Suche nach EU-Publikationen für Kinder, Schüler*innen und Jugendliche ist oder sich für Veranstaltungen zu aktuellen europäischen Themen interessiert, kann sich an EUROPE DIRECT wenden. Im Haus der Technik in Essen ist eines der deutschlandweit 50 EUROPE DIRECT Zentren beheimatet. Als EU-Bürgerservice vor Ort helfen die Mitarbeitenden gerne weiter, informieren und beraten rund um allgemeine sowie aktuelle EU-Themen.

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