Doch auch ein Studium, ein neuer Job, die Liebe, die Lust auf eine neue Stadt und weitere Gründe führen Menschen nach Essen. Einmal hier angekommen, gibt es viel zu regeln. Eine Reihe von Amtsgängen stehen auf dem Programm, um sich offiziell als Essener*in anzumelden und Unterlagen sowie Dokumente entsprechend der neuen Lebenssituation auf den aktuellen Stand zu bringen.
Am wichtigsten ist dabei der Besuch beim Bürgeramt. Neue Bürger*innen sind verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach ihrem Umzug dort anzumelden. Dabei erhalten sie eine Meldebescheinigung, die sie für weitere Amtsgänge benötigen.
Mehr zur Anmeldung des Wohnsitzes in Essen
Alle, die mit ihren Kindern umziehen, müssen sich außerdem um die Anmeldung des Nachwuchses in einer
Kita oder
Schule kümmern. Rund 800 Tagesmütter und -väter sowie über 300 Kitas für Kinder ab vier Monaten bis zur Schulpflicht stehen in Essen über das gesamte Stadtgebiet verteilt für die Kinderbetreuung zur Verfügung. Zudem verfügt Essen inklusive privater Einrichtungen insgesamt über mehr als 160 Schulen.
Für alle, die gemeinsam mit ihrem vierbeinigen Freund umziehen, steht auch der Weg zum Stadtsteueramt auf dem Programm. Online oder persönlich können dort Hunde angemeldet werden.
Und wer ein Auto mit nach Essen bringt, muss das
Kfz auf den neuen Wohnort umschreiben lassen: Das können Zugezogene persönlich vor Ort in der
Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde machen. Oder sie beantragen die
Umschreibung online mit i-Kfz. Außerdem kann die
Beantragung eines Bewohnerparkausweises hilfreich sein. Diesen können Personen beantragen, die ihren Hauptwohnsitz in entsprechenden
Bewohnerparkgebieten (pdf, 2557 kB) haben, die im Essener Zentrum liegen. Alle Online-Serviceangebote von A bis Z finden neue und etablierte Essener*innen auch im städtischen Serviceportal auf
www.service.essen.de.
Je nachdem welche Leistungen Bürger*innen beziehen, müssen sie bei einer Änderung des Wohnorts beispielsweise auch die Kindergeldstelle, die Elterngeldstelle, das BaföG-Amt, die Agentur für Arbeit oder das JobCenter benachrichtigen. Ebenso sollten das Finanzamt, die Bank, die Krankenkasse, der*die Arbeitgeber*in, die GEZ, Versicherungen und weitere Unternehmen, mit denen man Verträge hat, über den Umzug informiert werden.