Der Bundesrat hat in der Sitzung am 15.02.2019 den Regelungen zum vorgezogenen Führerscheinumtausch aller nicht befristeten Führerscheine (graue, rosa oder auch nicht befristete Kartenführerscheine) zugestimmt. Die getroffenen Regelungen sollen sicherstellen, dass entsprechend den Vorgaben von Artikel 3 Nummer 3 der Richtlinie 2006/126/EG bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.
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