An vielen Schulen wird es voraussichtlich mehr Anfragen als Schulplätze geben. Nicht alle Kinder werden einen Platz an der gewünschten Schule erhalten können.
In diesem Jahr haben Sie die Möglichkeit, an den städtischen weiterführenden Schulen anzugeben, dass Ihr Kind innerhalb der gewünschten Schulform bzw. im entsprechenden Bildungsgang koordiniert wird. Dies spielt eine Rolle, wenn Sie keinen Platz an Ihrer Wunschschule erhalten sollten.
Was heißt das?
1. Ich möchte, dass mein Kind koordiniert wird:
Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind koordiniert wird, dann erhalten Sie einen unverbindlichen Vorschlag für eine andere Schule der gewählten Schulform bzw. des entsprechenden Bildungsgangs. Sie müssen den Vorschlag nicht annehmen. Es ist ein Angebot, das Ihnen einen Schulplatz anbietet. Sie erhalten ein Schreiben, an welcher Schule Sie Ihr Kind anmelden können. Ihre Anmeldeunterlagen werden an diese Schule weitergeleitet.
a) Wenn Sie mit dem Vorschlag einverstanden sind, dann müssen Sie Ihr Kind noch an der Schule anmelden. Die Anmeldezeiten stehen in dem Brief.
b) Wenn Sie mit dem Vorschlag nicht einverstanden sind, dann müssen Sie Ihre Anmeldeunterlagen von der Schule abholen. Sie können sich dann im 2. Anmeldezeitraum (Mitte März 2025) noch einmal an einer anderen Schule – egal welcher Schulform - anmelden (siehe Punkt 2).
2. Ich möchte nicht, dass mein Kind koordiniert wird:
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Kind koordiniert wird, dann erhalten Sie Ihre Anmeldeunterlagen zurück. Es wird einen 2. Anmeldetermin für alle Schulen, die noch Plätze zur Verfügung haben, geben (Mitte März 2025). Es stehen im 2. Durchlauf alle Schulformen mit verfügbaren Plätzen zur Auswahl. Sie erhalten eine Liste mit allen Schulen, die noch Plätze frei haben. Sie können auch eine andere Schulform wählen als beim ersten Mal.
Bitte überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind und den Klassenlehrerinnen und -lehrern Ihrer Kinder, welche Schulform die beste für Ihr Kind ist. Die Grundschulen stehen für Beratungen gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Aufnahme- und Ablehnungsbescheide nicht vor dem 11. März versendet werden.
Die Anmeldeverfahren für die Privatschulen laufen unabhängig von denen der städtischen Schulen.