Der Übergang in die weiterführenden Schulen

Der Wechsel von der Grundschule zu einer weiterführenden Schule ist ein bedeutsames Ereignis, das mit vielen Fragen verbunden ist, die wir Ihnen hier beantworten möchten.

Anmeldetermine an den weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2025/2026:

Die Anmeldungen finden zu folgenden Zeiten statt:

  • Gesamtschulen:
    08. Februar 2025, 10. Februar 2025, 11. Februar 2025, 12. Februar 2025
  • Hauptschulen:
    08. Februar 2025, 10. Februar 2025, 12. Februar 2025
  • Realschulen:
    08. Februar 2025, 10. Februar 2025, 11. Februar 2025, 12. Februar 2025
  • Gymnasien:
    08. Februar 2025, 10. Februar 2025, 11. Februar 2025, 12. Februar 2025

Hinweis: Für die Schulen in privater Trägerschaft gelten abweichende Anmeldetermine, bitte erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Schule.

Welche Schulformen gibt es? Wie unterscheiden sie sich voneinander? - mit Videoerklärung -

Das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen ist nicht leicht zu verstehen. Im Film "Wohin nach der Grundschule?", den es in verschiedenen Sprachen gibt, wird es gut und verständlich erklärt. Man erfährt, welche Schulformen es gibt, was sie unterscheidet und welche Schulabschlüsse möglich sind. Bitte sehen Sie sich den Film an.

In diesen Videos erklären Schulleitungen aus Essen die Besonderheiten der Schulformen und sprechen darüber, welche Schulform für welches Kind die richtige Wahl sein kann:

  • Hauptschule; Ursula Geisler-Pietrass und Sabine Wiese, Leitungen von Essener Hauptschulen
  • Realschule; Olaf Kehlert, Schulformsprecher der Essener Realschulen
  • Gymnasium; Berthold Urch, Schulformsprecher der Essener Gymnasien
  • Gesamtschule; Berthold Kuhl, ehemaliger Schulformsprecher der Essener Gesamtschulen

Wie entscheiden wir uns für eine Schulform? (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule?) - mit Videoerklärung -

In diesem Video erklärt Herr Bega, ehemaliger Schulleiter einer Essener Grundschule, was die Schulformempfehlung der Grundschule ist und was Eltern bei der Wahl der Schulform beachten sollten.

  • Eltern können die weiterführende Schule für ihr Kind wählen.
  • Wichtig für die Entscheidung sind die Empfehlung und Beratung durch die Grundschule. Die Lehrkräfte an der Grundschule kennen Ihr Kind gut und wissen, wie es lernt.
  • Treffen Sie die Entscheidung für Ihr Kind und im Sinne Ihres Kindes.
  • Orientieren Sie sich an den Möglichkeiten und Bedürfnissen Ihres Kindes, nicht an Ihren Wünschen. Diese Fragen können helfen:
    • Welche Schule passt zu meinem Kind?
    • Wo kann mein Kind am besten lernen?
    • Wo ist mein Kind glücklich?

Wichtig zu wissen:

Die Klassen 5 und 6 an Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien sind die Erprobungsstufe. Das bedeutet:

  • Übergang von Klasse 5 nach 6 ohne Versetzung (kein Sitzenbleiben).
  • Die Schule beobachtet die Kinder.
  • Klarheit gewinnen: Ist die gewählte Schulform die richtige für das Kind?
  • Wenn ein Kind an der Realschule oder am Gymnasium nicht in die Klasse 7 versetzt wird, muss es in der Regel die Schule verlassen.
  • Das Kind bekommt einen Platz an einer anderen Schule. Es muss also von der Realschule an die Hauptschule, vom Gymnasium an die Realschule wechseln. Die Schule können die Eltern sich dann nicht aussuchen.
  • Ein Wechsel an die Gesamtschule ist meistens nicht möglich.

Auch interessant:

  • Für Kinder mit guten Noten ist ein Wechsel zur einer höheren Schulform bis Beginn der Klasse 9 möglich!

Welche weiterführenden Schulen gibt es in Essen und wo sind sie?

Wie entscheiden wir uns für eine bestimmte Schule?

Wenn Sie sich für eine Schulform entschieden haben, müssen Sie nun die passende Schule für Ihr Kind finden.

Bei verschiedenen Veranstaltungen (Schulführungen, Tage der offenen Tür etc.) können Sie und Ihr Kind die Schulen kennen lernen, die in Frage kommen. Auch auf den Homepages finden Sie viele interessante Informationen.

Entscheiden Sie dann gemeinsam mit Ihrem Kind, an welcher Schule Sie es anmelden möchten.

Folgende Fragen können hilfreich sein:

  • Welche Schwerpunkte und besonderen Angebote wünschen wir uns?
  • Welche Interessen und Stärken hat Ihr Kind?
  • An welcher Schule fühlt Ihr Kind sich wohl?
  • Was ist uns außerdem wichtig? (Betreuungsangebot, Nähe zum Wohnort, Freunde, Geschwisterkinder, …)

Für den Fall, dass Ihr Kind keinen Platz an der gewählten Schule bekommen kann: Überlegen Sie, welche andere Schule derselben Schulform für Ihr Kind in Frage käme.

Wie läuft die Anmeldung an der gewählten Schule?

  • An der Schule gibt es persönliche Beratungs- und Aufnahmegespräche.
  • Ihr Kind kommt mit zur Anmeldung.

Folgende Unterlagen brauchen Sie:

  • Anmeldebestätigung und Anmeldeschein der Grundschule
  • Halbjahreszeugnis der Klasse 4 mit Grundschulempfehlung
  • Familienstammbuch oder Geburtsurkunde

Die Anmeldereihenfolge entscheidet nicht über die Aufnahme!

Wer entscheidet über die Aufnahme an einer Schule?

Über die Aufnahme in eine Schule entscheidet gemäß § 46 Abs. 1 S. 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) die Schulleitung innerhalb des hierfür vom Schulträger festgelegten Rahmens.

Gemäß § 84 Abs. 1 SchulG kann der Schulträger für jede öffentliche Schule ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schuleinzugsbereich bilden. Eine Schule kann die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers ablehnen, wenn sie oder er nicht im Schuleinzugsbereich wohnt und keinen wichtigen Grund für den Besuch der Schule darlegt.

Sollten Sie Fragen zu den mancherorts festgelegten Schuleinzugsbereichen an den weiterführenden Schulen in der Stadt Essen haben, wenden Sie sich bitte an die gewünschte weiterführende Schule oder an den Fachbereich Schule.

Nach welchen Kriterien werden die Schulplätze vergeben, wenn es an der gewünschten Schule mehr Anmeldungen als Plätze gibt?

Wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt, berücksichtigt die Schulleitung gemäß §1 Abs. 2 Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-S I)

bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Schule Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien heran:

  • 1. Geschwisterkinder,
  • 2. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen,
  • 3. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Herkunftssprache,
  • 4. Schulwege,
  • 5. Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule,
  • 6. Losverfahren.

In Gesamtschulen und Sekundarschulen gilt Satz 2 mit der Maßgabe, dass stets Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen sind (Leistungsheterogenität). Im Übrigen zieht die Schulleiterin oder der Schulleiter eines oder mehrere der in Satz 2 genannten Kriterien heran.

Die Kriterien für die Aufnahme an der von Ihnen gewünschten Schule erfragen Sie bitte direkt bei der Schule.

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule und hat der Schulträger einen Schuleinzugsbereich nach § 84 Absatz 1 Schulgesetz NRW gebildet, werden im Aufnahmeverfahren gemäß § 1 Abs. 3 APO-S I zunächst die Kinder berücksichtigt, die im Schuleinzugsbereich wohnen oder bei denen ein wichtiger Grund nach § 84 Absatz 1 Schulgesetz NRW besteht. § 46 Absatz 5 und 6 Schulgesetz NRW bleibt unberührt. Besteht danach auch weiterhin ein Anmeldeüberhang, gilt Absatz 2.

Was passiert, wenn Ihr Kind keinen Platz an der gewünschten Schule bekommt?

An vielen Schulen wird es voraussichtlich mehr Anfragen als Schulplätze geben. Nicht alle Kinder werden einen Platz an der gewünschten Schule erhalten können.

In diesem Jahr haben Sie die Möglichkeit, an den städtischen weiterführenden Schulen anzugeben, dass Ihr Kind innerhalb der gewünschten Schulform bzw. im entsprechenden Bildungsgang koordiniert wird. Dies spielt eine Rolle, wenn Sie keinen Platz an Ihrer Wunschschule erhalten sollten.

Was heißt das?

1. Ich möchte, dass mein Kind koordiniert wird:

Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind koordiniert wird, dann erhalten Sie einen unverbindlichen Vorschlag für eine andere Schule der gewählten Schulform bzw. des entsprechenden Bildungsgangs. Sie müssen den Vorschlag nicht annehmen. Es ist ein Angebot, das Ihnen einen Schulplatz anbietet. Sie erhalten ein Schreiben, an welcher Schule Sie Ihr Kind anmelden können. Ihre Anmeldeunterlagen werden an diese Schule weitergeleitet.

a) Wenn Sie mit dem Vorschlag einverstanden sind, dann müssen Sie Ihr Kind noch an der Schule anmelden. Die Anmeldezeiten stehen in dem Brief.

b) Wenn Sie mit dem Vorschlag nicht einverstanden sind, dann müssen Sie Ihre Anmeldeunterlagen von der Schule abholen. Sie können sich dann im 2. Anmeldezeitraum (Mitte März 2025) noch einmal an einer anderen Schule – egal welcher Schulform - anmelden (siehe Punkt 2).

2. Ich möchte nicht, dass mein Kind koordiniert wird:

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Kind koordiniert wird, dann erhalten Sie Ihre Anmeldeunterlagen zurück. Es wird einen 2. Anmeldetermin für alle Schulen, die noch Plätze zur Verfügung haben, geben (Mitte März 2025). Es stehen im 2. Durchlauf alle Schulformen mit verfügbaren Plätzen zur Auswahl. Sie erhalten eine Liste mit allen Schulen, die noch Plätze frei haben. Sie können auch eine andere Schulform wählen als beim ersten Mal.

Bitte überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind und den Klassenlehrerinnen und -lehrern Ihrer Kinder, welche Schulform die beste für Ihr Kind ist. Die Grundschulen stehen für Beratungen gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass Aufnahme- und Ablehnungsbescheide nicht vor dem 11. März versendet werden.

Die Anmeldeverfahren für die Privatschulen laufen unabhängig von denen der städtischen Schulen.

Wie läuft das Koordinierungsverfahren ab und wie kann ich mein Kind hierfür anmelden?

In diesem Jahr haben Sie die Möglichkeit, an den städtischen weiterführenden Schule anzugeben, dass Ihr Kind innerhalb der gewünschten Schulform bzw. im entsprechenden Bildungsgang koordiniert wird. Dies spielt eine Rolle, wenn Sie keinen Platz an Ihrer Wunschschule erhalten sollten.

Bei der Schulanmeldung wird Ihren durch die weiterführende Schule ein „Beiblatt“ zu den Anmeldeunterlagen ausgehändigt, auf dem Sie auswählen können, ob Sie eine Koordinierung wünschen oder nicht.

Was heißt das?

1. Ich möchte, dass mein Kind koordiniert wird:

Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind koordiniert wird, dann erhalten Sie einen unverbindlichen Vorschlag für eine andere Schule der gewählten Schulform bzw. des entsprechenden Bildungsgangs. Sie müssen den Vorschlag nicht annehmen. Es ist ein Angebot, das Ihnen einen Schulplatz anbietet. Sie erhalten ein Schreiben, an welcher Schule Sie Ihr Kind anmelden können. Ihre Anmeldeunterlagen werden an diese Schule weitergeleitet.

a) Wenn Sie mit dem Vorschlag einverstanden sind, dann müssen Sie Ihr Kind noch an der Schule anmelden. Die Anmeldezeiten stehen in dem Brief.

b) Wenn Sie mit dem Vorschlag nicht einverstanden sind, dann müssen Sie Ihre Anmeldeunterlagen von der Schule abholen. Sie können sich dann im 2. Anmeldezeitraum (Mitte März 2025) noch einmal an einer anderen Schule – egal welcher Schulform – anmelden.

2. Ich möchte nicht, dass mein Kind koordiniert wird:

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Kind koordiniert wird, dann erhalten Sie Ihre Anmeldeunterlagen zurück. Es wird einen 2. Anmeldetermin für alle Schulen, die noch Plätze zur Verfügung haben, geben (Mitte März 2025). Es stehen im 2. Durchlauf alle Schulformen mit verfügbaren Plätzen zur Auswahl. Sie erhalten eine Liste mit allen Schulen, die noch Plätze frei haben. Sie können auch eine andere Schulform wählen als beim ersten Mal.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldeverfahren für die Privatschulen unabhängig von denen der städtischen Schulen laufen.

Wer ist an der Koordinierung der Schulplätze beteiligt?

Es handelt sich dabei um Abstimmungen zwischen den Schulen der jeweiligen Schulformen, der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige obere Schulaufsichtsbehörde und der Stadt Essen als Schulträger.

Welche Auswirkungen hat die Teilnahme oder Nicht-Teilnahme am Koordinierungsverfahren?

Das Koordinierungsverfahren wird für die Schülerinnen und Schüler durchgeführt, die keinen Platz an der gewünschten Schule erhalten haben und deren Eltern einer Koordinierung zugestimmt haben.

Durch das Koordinierungsverfahren besteht die Möglichkeit, dass Ihrem Kind eine alternative Schule der gewünschten Schulform bzw. des gewünschten Bildungsgangs vorgeschlagen werden kann. Sollten Sie mit diesem Wunsch nicht einverstanden sein, können Sie sich im 2. Anmeldetermin (Mitte März 2025) auch an einer anderen Schulform anmelden. Bitte beachten Sie, dass im 2. Anmeldeverfahren nur noch verbleibende Plätze an den Schulen verfügbar sind.

Darf ich mein Kind auch an zwei Schulen anmelden?

Eine gleichzeitige Anmeldung an zwei Schulen ist nicht möglich.

Im Rahmen der Schulanmeldung an der städtischen weiterführenden Schule werden Sie aber angeben können, ob Sie eine Koordinierung innerhalb der gewünschten Schulform bzw. des gewünschten Bildungsgangs wünschen, falls Ihr Kind keinen Platz an der gewünschten Schule erhalten sollte.

Wann erhalte ich eine Information darüber, ob mein Kind den gewünschten Schulplatz erhält oder nicht?

Die Aufnahme- und Ablehnungsbescheide werden nicht vor dem 11. März 2025 versendet werden.

Wann erfahre ich, an welchen Schulen es im 2. Anmeldeverfahren (ca. Mitte März 2025) noch Schulplätze gibt?

Nachdem die weiterführenden Schulen ihre Zu- und Absagen erteilt haben werden, wird es eine entsprechende Übersicht über die noch vorhandenen Plätze geben. Nähere Informationen folgen noch.

Wie läuft der Übergang an die weiterführende Schule für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf?

Für Kinder, bei denen ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wurde, gibt es ein besonderes Übergangsverfahren. Die Beratung der Eltern beginnt schon in der dritten Klasse der Grundschule. Die Eltern können wählen, ob ihr Kind an einer allgemeinen Schule oder an einer Förderschule unterrichtet werden soll. Den Eltern wird mitgeteilt, an welcher weiterführenden Schule ihr Kind einen Platz bekommen kann.

Dort melden Sie Ihr Kind zu den allgemeinen Anmeldeterminen an.

Welche Ganztags- und Betreuungsmöglichkeiten gibt es an der weiterführenden Schule?

Der Ganztagsbetrieb an den weiterführenden Schulen ist ganz anders, als Sie es von der Grundschule kennen:
An weiterführenden Schulen unterscheidet man zwischen gebundenem Ganztag, teilgebundenem Ganztag und weiteren Betreuungsmöglichkeiten.

Gebundener Ganztag:

  • verpflichtender Ganztagsbetrieb an mindestens drei Tagen
  • häufig montags, mittwochs, donnerstags
  • meistens von 8.00 Uhr bis ca. 15.00 Uhr
  • Mittagessensangebot
  • Dienstag und Freitag an vielen Ganztagsschulen kurze Tage (bis ca. 13.00 Uhr)
  • manchmal zusätzlich freiwillige Hausaufgabenbetreuung, Förderung in den Schulfächern, Arbeitsgemeinschaften (AGs)
  • keine Kosten für alle verpflichtenden Veranstaltungen

Teilgebundener Ganztag:

  • verpflichtender Unterricht am Nachmittag in geringerem Umfang
  • an unterschiedlichen Tagen
  • keine Kosten für alle verpflichtenden Veranstaltungen

Weitere Betreuungsmöglichkeiten:

  • an vielen Schulen: Betreuungsangebot im Nachmittagsbereich für jüngere Schülerinnen und Schüler
  • meistens: Mittagessen oder Imbiss in der Schule möglich
  • mögliche Angebote: Hausaufgabenbetreuung, Förderung in den Schulfächern, Arbeitsgemeinschaften (AGs), Beaufsichtigung beim freien Spiel, …
  • einige Angebote kosten Geld.

Alle Gesamtschulen, aber auch einige Schulen der anderen Schulformen, sind gebundene Ganztagsschulen. Bitte informieren Sie sich telefonisch oder über die Homepages der Schulen über die jeweiligen Betreuungsmöglichkeiten.

Gibt es an den weiterführenden Schulen eine Ferienbetreuung?

Es gibt keine Ferienbetreuung an den Schulen.

Sie müssen Ihr Kind bei Bedarf rechtzeitig für ein Ferienbetreuungsangebot anmelden.

Es gibt in Essen viele Ferienprogramme, den "Ferienspatz", für Kinder und Jugendliche.

Die Ferienangebote können Sie online auswählen und buchen.

Wie ist der Start an der neuen Schule?

Für Ihr Kind wird vieles anders, es muss viel Neues lernen:

  • anderer Schulweg
  • größere Schule
  • viele neue Lehrkräfte und Fachlehrerinnen und - lehrer
  • viele Raumwechsel
  • viele ältere Kinder
  • unbekannte Mitschülerinnen und Mitschüler
  • mehr Unterricht / längere Schultage
  • neue Unterrichtsfächer

Haben Sie Verständnis für Ihr Kind, wenn es erschöpft, aufgeregt oder unruhig ist. Begleiten Sie es geduldig und seien Sie für Ihr Kind da.

Auch die Schulen lassen sich einiges einfallen, damit sich ihre neuen Schülerinnen und Schüler schnell wohlfühlen:

  • Kennenlerntage vor Schulbeginn
  • Förderung der Klassengemeinschaft
  • Erkunden des Schulgebäudes
  • ältere Schülerinnen und Schüler als Paten

Mit wem kann ich sprechen, wenn ich weitere Fragen habe?

  • Fragen zur Wahl der Schulform:
    Wenden Sie sich an die Grundschullehrkräfte Ihres Kindes - sie kennen Ihr Kind gut und helfen Ihnen gerne weiter. Darüber hinaus informiert und berät die Stadt Essen im Bildungspunkt zu schulischen Bildungswegen.
  • Fragen zum Anmeldeverfahren:
    Fachbereich Schule, Frau Marquart (Telefon: 0201 88 40 405).
  • Fragen zum Übergangsverfahren für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf:
    Fachbereich Schule, Frau Bronowicki (Telefon 0201 88 40 312) oder Schulamt für die Stadt Essen, Inklusionskoordinator Herr Nymphius (Telefon: 0201 88 40 964).
  • Bei allgemeinen Fragen im Zusammenhang mit dem inklusiven Bildungssystem kann die Elternberatung zur schulischen Inklusion weiterhelfen.
  • Fragen zum Schülertransport / Deutschlandticket als SchülerTicket ("Schokoticket"): Antworten und Ansprechpersonen finden Sie hier.
  • Bei schulpsychologischen Fragen wenden Sie sich an die Regionale Schulberatungsstelle der Stadt Essen.
Fachbereich Schule

Schulentwicklung
Abteilungsleitung

Frau Matenia
+49 201 88 40 400

Pädagogische Dienste, Bildungsbüro

Frau Latschinske
+49 201 88 40 176

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