Seit dem 01.07.2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es u.a., in der Prostitution tätige Menschen zu schützen, ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken sowie Kriminalität wie Menschenhandel, Gewalt und Ausbeutung zu bekämpfen.
Ein wesentliches Kernelement des Gesetzes ist die Anmeldepflicht.
Dazu erfolgen ein jährliches Beratungsgespräch beim Gesundheitsamt und eine Anmeldung beim Ordnungsamt alle zwei Jahre.
Die gesundheitliche Beratung erfolgt ausschließlich nach Terminvergabe. Bei Bedarf werden Dolmetscher*innen für Sie organisiert.
Kontakt:
- Frau Vukovc Tel. 0201 - 88 53317
- Frau Kalwitzki Tel. 0201 - 88 53319
Sekretariat:
- NN Tel. 0201 - 88 53316
Bitte bringen Sie zu diesem Termin einen gültigen Pass oder Personalausweis mit.
Termine beim Ordnungsamt können Sie vereinbaren unter:
- Herr Roßbach Tel. 0201 - 88 32273
- Frau Grage Tel. 0201 - 88 32272