Weitere Informationen für Prostituierte

Gesundheitliche Beratung

Wer in Deutschland als Prostituierte*r arbeiten möchte ist nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) verpflichtet an einer gesundheitlichen Beratung teilzunehmen und sich bei der zuständigen Behörde anzumelden.

Das Gesundheitsamt Essen führt die gesundheitliche Beratung durch und ist unter folgender Anschrift zu finden:
Hindenburgstraße 29
45127 Essen

Die Beratung erfolgt ausschließlich nach Terminvergabe. Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihren Pass oder Ihren Personalausweis mit.

Den Termin können Sie telefonisch vereinbaren.

Kontakt:

Frau Vukovc: Tel. 0201 - 88 53 317

Frau Kalwitzki: Tel. 0201 - 88 53 319

Nach der gesundheitlichen Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung (blaue Karte), mit der Sie sich beim Ordnungsamt der Stadt Essen anmelden können. Die Bescheinigung ist bei der Ausübung der Tätigkeit mitzuführen.

Die gesundheitliche Beratung ist regelmäßig zu wiederholen

Unter 21 JahreHalbjährlich
Ab 21 JahreJährlich

Das Gespräch findet im vertraulichen Rahmen statt und dient zur Information, Aufklärung und zur Beantwortung eventueller Fragen. Eine Untersuchung findet nicht statt. Gleichzeitig bietet das Gesundheitsamt auch kostenlose HIV-Tests an.

Beratungsgespräch

Ein zweites Gespräch findet nach der gesundheitlichen Beratung beim Ordnungsamt statt. Die Beratung erfolgt ausschließlich nach Terminvergabe. Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihren Pass oder Ihren Personalausweis sowie ein Lichtbild mit.

Das Sachgebiet „Prostituiertenschutz“ ist unter folgender Anschrift zu finden:

Rathaus
Porscheplatz 1
45127 Essen
1. Etage

Sie erreichen uns auch via Mail unter ProstSchG@ordnungsamt.essen.de.

Das Gespräch findet im vertraulichen Rahmen statt und thematisiert folgende Inhalte:

  • Beratungs- und Hilfsangebote
  • Anmeldeverfahren
  • Steuern
  • Sperrbezirksregelung
  • Pflichten der Betreiber und Rechte der Prostituierten
  • Krankenversicherung
  • Beantwortung von Fragen
  • Beratung bei Problemen

Bitte informieren Sie uns vor dem Termin über Ihre Sprachkenntnisse. Im Bedarfsfall wird ein*e Dolmetscher*in zur Verfügung gestellt.

Nach dem Gespräch wird die Anmeldebescheinigung („Ausweis“) erstellt und Ihnen ausgehändigt. Auf Wunsch wird Ihnen eine Anmeldebescheinigung mit einem Alias (Arbeitsnamen) ausgestellt. Mit diesem können Sie auch während stattfindender Kontrollen Ihre Anmeldung nachweisen, ohne Ihre wahre Identität preisgeben zu müssen. Das Gesundheitsamt kann Ihnen im Anschluss eine zweite Bescheinigung auf Ihren gewählten Aliasnamen ausstellen.

Gültigkeit des Ausweises:

Unter 21 JahreEin Jahr
Ab 21 JahreZwei Jahre

Sollten Sie Fragen oder Probleme haben, zögern Sie nicht die Ansprechpartner*innen zu kontaktieren!

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