Welche Personen und Einrichtungen unterliegen dem Masernschutzgesetz?

Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, und in einer dem Masernschutzgesetz unterliegenden Einrichtung betreut werden bzw. untergebracht sind oder beschäftigt bzw. tätig sind, müssen der Einrichtungsleitung einen Nachweis nach dem Masernschutzgesetz vorlegen.

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