Essener Standard Patientenfürsprecher*innen

Patientenfürsprecher*innen in den Essener Kliniken stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen Patientinnen*Patienten, deren Angehörigen und/oder gesetzlichen Vertreterinnen*Vertretern sowie den Mitarbeitenden der Essener Kliniken dar. Sie nehmen die Anregungen, aber auch Ängste und Sorgen sowohl zu medizinischen wie organisatorischen Fragestellungen auf und sind um eine Lösungsfindung bemüht.

Laut §5 Krankenhausgestaltungsgesetz NRW muss seit 27.04.2022 jedes Krankenhaus in NRW einen*eine Patientenfürsprecher*in sowie eine Stellvertretung bestellen. Bereits seit 2019 wird dies durch den Essener Standard Patientenfürsprecherinnen* Patientenfürsprecher in Essen umgesetzt und geregelt.

Der Essener Standard für Patientenfürsprecherinnen*Patientenfürsprecher soll die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit beschreiben und das Selbstverständnis definieren. Er lehnt sich an die „Handlungsempfehlungen zur Tätigkeit von Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern in Krankenhäusern“ des Landes Nordrhein-Westfalen und der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e. V. an.

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