Die rechtliche Betreuung ist ein flexibles Instrument zur Unterstützung von Erwachsenen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht (mehr) alleine regeln können. Sie ist strikt am individuellen Bedarf des kranken oder behinderten Menschen ausgerichtet, berücksichtigt seine verbliebenen Fähigkeiten und wahrt seine Selbstbestimmung.
Diese Selbstbestimmung wurde mit Inkrafttreten des Reformgesetzes am 1. Januar 2023 gestärkt. Die Wünsche und der Wille betreuter Menschen werden verstärkt in den Mittelpunkt jeglichen Handelns der Betreuer*innen gestellt.
Sind Hilfen tatsächlicher Art vorhanden, so müssen diese Hilfen vorrangig eingesetzt werden, wenn sie zur Unterstützung der betroffenen Person ausreichend sind.
Mit der Möglichkeit der erweiterten Unterstützung erhalten Betreuungsbehörden den gesetzlichen Auftrag, betroffene Menschen so zu unterstützen, dass eine rechtliche Betreuung möglicherweise entbehrlich wird.
Die Woche der Betreuung bietet sowohl Bürger*innen als auch Fachpublikum die Möglichkeit der umfassenden Information und Beratung.