Der Landschaftsverband Rheinland fördert Kulturprojekte, die geeignet sind, das vorhandene kulturelle Angebot im Rheinland zu sichern, zu stützen und zu stärken. Mit der Kulturförderung verbindet der LVR folgende Einzelziele:
- Die Projektinhalte beziehen sich auf das Rheinland und sein Kulturgut.
- Die Durchführungs- und Veranstaltungsorte liegen vorrangig im Rheinland.
- Die Projekte zielen auf den Erhalt regionalspezifischer Charakteristika / Schwerpunkte (kulturelle Identität).
- Informationsaustausch / Kooperation rheinischer Kultureinrichtungen / Kulturschaffender untereinander sowie spartenübergreifende Zusammenarbeit werden durch die Projekte gefördert.
Nähere Informationen zur Regionalen Kulturförderung sind der Förderrichtlinie des LVR zu entnehmen, die Sie im Download-Bereich auf der rechten Seite finden. Daneben führt Sie der Link "Regionale Kulturförderung des LVR" direkt zum Internetauftritt des Landschaftsverbandes Rheinland.
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen zur Antragsstellung gerne an das Kulturamt und reichen Sie spätestens zum 28./29. Februar eines jeden Jahres für das Folgejahr Ihren Antrag auf der Plattform des LVR digital ein. Es erfolgt anschließend eine Vor-Beurteilung und Stellungnahme hinsichtlich der kulturellen Bedeutung für die Stadt Essen sowie die Mitzeichnung der Anträge durch die Stadt Essen. Die Anträge werden dann bis zum 31.03. eines jeden Jahres ebenfalls durch die Stadt Essen für den LVR auf dessen Plattform zur weiteren Beurteilung digital freigeschaltet.
Interessenten wird empfohlen, sich frühzeitig mit dem Kulturamt in Verbindung zu setzen. Bei Fragen helfen wir gerne weiter. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die unten aufgeführten Ansprechpartner.