Kunst im öffentlichen Raum, das sind Skulpturen oder Installationen, manchmal auch Statuen oder ästhetisch gestaltete Brunnenanlagen auf Wiesen und Plätzen, in Parks und Fußgängerzonen. Solche Werke, die den Passanten bewegen oder erfreuen, eine bedeutende Persönlichkeit ehren oder an ein wichtiges Ereignis gemahnen sollen, nehmen erheblichen Einfluss auf das städtische Umfeld. Meist sind sie groß und augenfällig und können den Charakter eines Viertels mitprägen. Kunst im öffentlichen Raum, vor allem wenn sie polarisiert und provoziert, kann sogar auf die Stadtentwicklung einwirken, Menschen anziehen oder abstoßen. Dadurch leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Stadtidentität und zur Individualisierung der Stadt. Die Essener Kommunalpolitik will es deshalb nicht dem Zufall überlassen, welche Kunstwerke das Stadtbild formen. Sie bezieht auch externen Sachverstand in ihre Urteilsbildung ein.
Neue Kommission soll Rat Empfehlungen geben
Zur Sicherung künstlerischer Qualität und der aktiven Teilhabe an Kunst in der Gestaltung des öffentlichen Raumes soll künftig die neue Kommission über den Rat bei allen Entscheidungen über künstlerische Interventionen oder Installationen von Kunst im öffentlichen Raum und/oder auf städtischen Grundstücken beteiligt werden.
Besonders im Hinblick auf die künstlerisch fachliche Beratung durch das Gremium werden damit auch dessen Beratungsaufgaben erweitert: Die Kommission kann über die Einbringung von Stellungnahmen und Empfehlungen zur Aufstellung von Kunstwerken durch nichtstädtische Träger hinaus, selbst die Aufstellung und Realisierung von Kunstwerken und Kunstprojekten initiieren und anregen.
Zusammensetzung der Kommission
Eine aktuelle Übersicht der Mitglieder findet sich zum Download auf dieser Seite.
Die Mitglieder der Kommission werden zu Beginn der Wahlperiode durch die Verwaltung vorgeschlagen. Die jeweiligen Ratsfraktionen sowie die weiteren Institutionen benennen ihre Vertreter*innen in eigener Zuständigkeit. Die Ernennung erfolgt durch den Rat der Stadt Essen. Der*Die Oberbürgermeister*in hält den Vorsitz der Kommission, die in der Regel mindestens zweimal pro Jahr tagen soll. Die Geschäftsführung erfolgt durch den Geschäftsbereich 4 der Stadt Essen. Die Kommission gibt sich selbst ein Leitbild für die Kunst im öffentlichen Raum sowie eine Geschäftsordnung.
Nach zwei Jahren soll eine Evaluation der neuen Kommission erfolgen.
Zum Hintergrund:
Die "Jury Kunst im öffentlichen Raum" war seit 1994 ein durch den Rat der Stadt eingesetztes Gremium zur künstlerisch-fachlichen Beratung im Verfahren zur Aufstellung von Kunstwerken im öffentlichen Raum. Das eingeführte Verfahren wurde in den Jahren 2002 und zuletzt in 2008 geringfügig angepasst. Die strukturelle und teils auch personelle Zusammensetzung des Gremiums ist seitdem unverändert. In der Praxis der vergangenen Jahre hat sich, insbesondere aufgrund des sich wandelnden und erweiterten Begriffs von Kunst im öffentlichen Raum, herausgestellt, dass das durch den Rat beschlossene Verfahren, die in der Gemeindeordnung NRW festgelegten Regelungen der kulturellen Angelegenheit Kunst im öffentlichen Raum nicht mehr zeitgemäß abbildet.
Die Jury "Kunst im öffentlichen Raum" trat mindestens einmal im Quartal zu einer nicht öffentlichen Sitzung und darüber hinaus nach Bedarf zusammen, wobei die Tagesordnung aktuelle Themen von stadtästhetischer und baukultureller Bedeutung aufgreift.