Unterbringung von Geflüchteten

Aktuelle Belegung

Mit Stand 13.12.2024 sind insgesamt 890 Personen in den städtischen Flüchtlingsunterkünften untergebracht.

Karte mit Standorten von Flüchtlingsunterkünften in Essen

Die Standortkarte zeigt auf, wo in Essen Unterkünfte für Geflüchtete bestehen. Es handelt sich um eine dynamische Karte, die wöchentlich mit Zahlen versorgt wird. Ein einfacher Klick auf der Karte genügt, um sie aufzurufen.

Situation in Essen

Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet (unter anderem gemäß § 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz, FlüAG NRW), die ihnen zugewiesenen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, werden auf die Bundesländer verteilt. 2024 hat Nordrhein-Westfalen 21,08 Prozent aller Flüchtlinge aufgenommen. Davon werden 3 Prozent auf die Stadt Essen verteilt.
Laut der am 13.12.2024 veröffentlichten FlüAG-Quote weist die Stadt Essen eine Erfüllungsquote von derzeit 99,95% aus. Die Erfüllungsquote von 100% ist unterschritten, es besteht eine rechnerische Aufnahmeverpflichtung von 34 Personen.

Die Aufgabe der Stadt Essen besteht darin, die ihr zugewiesenen Flüchtlinge sofort aufzunehmen und unterzubringen, um damit Obdachlosigkeit zu verhindern. Menschen mit Bleibeperspektive sollen integrieret werden. Gleichzeitig soll der sozialen Frieden in der Stadt zu erhalten bleiben.

Betreuung von Geflüchteten

In den Essener Flüchtlingsunterkünften erfolgt generell eine 24-stündige Betreuung an sieben Tagen in der Woche. Hierzu zählen die Hausleitung, Hausmeistertätigkeiten, die soziale Betreuung und einen Sicherheitsdienst. Bei auftauchenden Problemen haben Bewohner*inne und Anwohner*innen jederzeit Ansprechpartner*innen vor Ort.

Das Betreuungskonzept

Das Betreuungskonzept ist vierstufig aufgebaut und besteht aus

  • dem*der Einrichtungsbetreuer*in
    Werktags von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr sorgt der*die Einrichtungsbetreuer*in vor Ort für den reibungslosen Betrieb der Einrichtung. Neben den üblichen Hausmeistertätigkeiten zählen dazu unter anderem auch die Verteilung von Post, die Zusammenarbeit mit der Flüchtlingsberatung und der Unterkunftsverwaltung und die Vermittlung bei Konflikten.
  • dem*der Flüchtlingsberater*in
    Die Diplom-Sozialarbeiter*innen sind je nach Bedarf abhängig von der Größe der Einrichtung und der Problemlage regelmäßig in jeder Einrichtung. Die Beratung kümmert sich um die Beratung bei Asylverfahren, soziale Beratung, die Vermittlung bei Konflikten in der Wohneinrichtung und die Betreuung der in Wohnungen lebenden Flüchtlinge.
  • dem Service- und Sicherheitsdienst
    Der Service- und Sicherheitsdienst ist täglich zwischen 18:45 Uhr und 07:15 Uhr in jeder Einrichtung mit zwei Mitarbeitenden als Ansprechpartner*in sowohl für die Bewohner*innen als auch für die Anwohner*innen anwesend.
  • der städtischen Unterkunftsverwaltung
    Der städtische Unterkunftsverwalter betreut mehrere Einrichtungen. Er ist unter anderem zuständig für den baulichen Bereich der Einrichtung, unterstützt die Einrichtungsbetreuer*innen.

Koordinierungsstelle zur Flüchtlingsunterbringung

Kontakt:

Herr Bierbrauer, Telefon: +49 201 88-50338, bierbrauer@sozialamt.essen.de

Frau Lange, Telefon: +49 201 88-50316, heike.lange@sozialamt.essen.de

© 2024 Stadt Essen