Wenn Sie einen Aufenthaltstitel nach den Paragraphen §§16 – 21 des Aufenthaltsgesetzes besitzen oder beantragen möchten so können Sie sämtliche ausländerrechtliche Anliegen im WSC erledigen.
Alle Dienstleistungen des Welcome- und ServiceCenters finden Sie auf unserer Übersichtsseite im Serviceportal .
Welche Unterlagen Sie zur Beantragung benötigen, hängt von Ihrem individuellen Aufenthaltszweck ab. Die jeweils erforderlichen Unterlagen finden Sie hier In jedem Fall werden ein gültiger Nationalpass, Nachweise über Ihre finanzielle Situation, ein Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung sowie ein digitales biometrisches Passfoto benötigt. Ein genaue Auflistung der erforderlichen Dokumente erhalten Sie über die einzelnen Dienstleistungsseiten .
Bitte beachten Sie: Passfotos werden ab sofort ausschließlich digital angenommen. Sie können Ihr digitales Passfoto entweder bequem im WelcomeCenter für eine Gebühr von 6 Euro erstellen lassen oder es von einem verifizierten Fotografen anfertigen lassen, der Ihnen hierfür einen QR-Code zur Verfügung stellt. Dieser QR-Code wird bei Ihrem Termin vor Ort eingescannt.
Die aktuellen Gehaltsgrenzen und Voraussetzungen für die Erteilung der Blauen Karte EU finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung. Bitte beachten Sie, dass sich die Gehaltsgrenzen regelmäßig ändern können.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Blauen Karte EU .
Für Studierende steht ein separates Online-Terminbuchungssystem auf dieser Seite zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Dieses Online-Terminbuchungssystem ist ausschließlich für Studierende mit einem Aufenthaltstitel nach §16b Aufenthaltsgesetz oder für Personen vorgesehen, die einen Aufenthaltstitel nach § 16b AufenthG beantragen möchten.
Termine, die nicht diesen Aufenthaltszweck betreffen, können nicht wahrgenommen werden.
Für alle anderen Aufenthaltstitel nutzen Sie bitte unsere digitalen Antragstrecken, die Sie hier finden.
In diesen Fällen ist vor der Terminvergabe eine inhaltliche Vorprüfung Ihrer Unterlagen erforderlich. Über das Serviceportal haben Sie die Möglichkeit, Ihre Dokumente bereits digital hochzuladen, damit das WelcomeCenter die Prüfung Ihrer Angelegenheit direkt einleiten kann.
Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie vom WelcomeCenter automatisch eine Rückmeldung mit einem Terminvorschlag oder weiteren Informationen zum weiteren Vorgehen.
Bitte melden Sie sich etwa acht bis zehn Wochen vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels beim WelcomeCenter, damit eine rechtzeitige Verlängerung möglich ist.
Sie haben über unsere Online-Anträge auch die Möglichkeit eine Verlängerung Ihres Aufenthaltstitel zu beantragen.
Mit Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel können Sie in Kombination mit Ihrem Nationalpass reisen und jederzeit in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren, wenn Sie nicht länger als 180 Tage am Stück Deutschland verlassen. In den Teilnahmestaaten des Schengener Abkommens können Sie sich mit Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr visumsfrei aufhalten. Haben Sie noch keinen Aufenthaltstitel, aber ein Einreisevisum im Pass, so ist die Möglichkeit der erneuten Aus- und Einreise vom Visum individuell abhängig.
Vorsicht: Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel beantragt haben, dauert die Ausstellung ungefähr sechs Wochen. Sollten Sie in dieser Zeit verreisen müssen, so benötigen Sie ein Ausnahmeetikett in Ihrem Pass. Ein solches Etikett können Sie bei uns erhalten.
Reisen mit einem abgelaufenen Aufenthaltstitel sind nicht zulässig. Wenn Sie bereits einen neuen Aufenthaltstitel beantragt haben, aber dieser noch nicht ausgestellt wurde, können Sie ein sogenanntes Ausnahmeetikett erhalten, das Ihre Rückkehr nach Deutschland ermöglicht.
Gemäß der gesetzlichen Vorschrift erlischt ein Aufenthaltstitel grundsätzlich dann, wenn ein Ausländer für einen Zeitraum aus Deutschland ausreist, der sechs Monate übersteigt. In einigen Ausnahmefällen – u.a. für Inhaber der Blauen Karte EU – beträgt diese Frist zwölf Monate.
Ein Ehegatten- oder Familiennachzug ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt hierzu umfassende Informationen bereit: Informationen zum Familiennachzug und Ehegattennachzug finden Sie auf den Seiten des BAMF Sie finden in unserem Serviceportal weitere Informationen für Familienangehörige .
Ausländische Urkunden müssen für die Verwendung in Deutschland entweder international ausgestellt oder von einem in Deutschland anerkannten und vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt worden sein. Für die Gültigkeit ist in der Regel eine Apostille oder Legalisierung erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts
In Deutschland gibt es keine Kindergartenpflicht. Welche Art der Betreuung Eltern für Ihre Kinder im Vorschulalter wählen, ist vollkommen freiwillig. Der Familienpunkt berät sie gerne in sämtlichen Fragen zur Kinderbetreuung. Umfassende Informationen zur Kinderbetreuung finden Sie auf unseren Internetseiten .
Alle wichtigen Informationen rund um die Anerkennung von Schul- bzw. Berufsabschlüssen finden Sie unter den nachfolgenden Links.
Das Delie-Netzwerk (Delie = Deutsch lernen in Essen), welches beim Kommunalen Integrationszentrum angegliedert ist, gibt Ihnen Hilfestellung bei der Suche nach einem für Sie geeigneten Sprachkurs in der Nähe.