Mit Bewohnerparken wird die in der Straßenverkehrs-Ordnung gegebene Möglichkeit beschrieben, dass Bewohner ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum in einem Bereich abstellen dürfen, in dem ein Halteverbot mit Ausnahmen für Bewohner gilt oder in dem Parken ansonsten nur mit Parkschein erlaubt ist. Hierfür wird ein Parkausweis benötigt, den alle in dem Gebiet mit Hauptwohnsitz gemeldeten Bewohner*innen, die über ein auf ihren Namen zugelassenes oder dauernd von ihnen genutztes Kraftfahrzeug verfügen, gegen Gebühr beim Amt für Straßen und Verkehr erhalten können.
Aufgrund dichter Bebauung und unterschiedlichster Nutzungen in einigen Stadtteilen, sind die Bewohner*innen dort in besonderem Maße auf Parkplätze im öffentlichen Straßenraum angewiesen, die gleichzeitig auch Besucher*innen und Beschäftigte nutzen wollen.