Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten in Essen

Wie sind die Menschen in Essen unterwegs?

Mobilität prägt unser tägliches Leben. Ob zur Schule, an den Arbeitsplatz, für den Einkauf oder in der Freizeit – täglich wird in Essen eine Vielzahl an Wegen zurückgelegt. Um die Stadt Essen zukunftsweisend auszurichten und die Mobilitätswende zu vollziehen, wurden mit dem RadEntscheid Essen, dem Aktionsprogramm Saubere Luft und der Einrichtung der Fahrradstraßen-Achsen bereits wichtige Entwicklungen vollzogen. Aktuell erarbeitet die Stadt Essen einen Mobilitätsplan, welcher den Rahmen für die Verkehrsentwicklung in Essen für die nächsten Jahre setzen soll. Um wertvolle Erkenntnisse zum Mobilitätsverhalten der Bürger*innen zu gewinnen und die Verkehrsplanung an den Mobilitätsbedürfnissen und -wünschen der Bevölkerung auszurichten, führt die Stadt regelmäßig repräsentative Mobilitätsbefragungen der Bevölkerung durch.

Ziele der Mobilitätsbefragungen

Mit Mobilitätsbefragungen werden Datengrundlagen zum Mobilitätsverhalten ermittelt, die unter anderem folgende Fragestellungen beantworten: Welche Verkehrsmittel werden genutzt? Welchen Zweck und welches Ziel haben die Wege? Wie werden die Verkehrssysteme bewertet? Welche Potenziale gibt es für alternative Mobilitätsangebote? Zentrales Element der Befragung ist dabei das Dokumentieren aller getätigten Wege – unter Angabe der genutzten Verkehrsmittel und des Wegezwecks – an einem vorgegeben Berichtstag in einem Wegeprotokoll. Die Befragten können sich außerdem dazu äußern, wie sie die Verkehrssituation im öffentlichen Nahverkehr, im Fuß- und Radverkehr sowie die Sicherheit im öffentlichen Raum bewerten.

Mobilitätsbefragung 2024/25

Die aktuellste Mobilitätsbefragung der Essener Bevölkerung wurde in den Jahren 2024 und 2025 im Auftrag der Stadt Essen durch das Büro "Planersocietät" aus Dortmund durchgeführt.

Insgesamt wurden 54.000 Personen (ab 18 Jahren) aus dem gesamten Stadtgebiet in zwei Befragungswellen im Oktober 2024 und Mai/Juni 2025 postalisch angeschrieben und stellvertretend für ihren gesamten Haushalt um Teilnahme an der Befragung gebeten. Die Auswahl der Personen erfolgte anhand einer Zufallsstichprobe aus dem Einwohnermelderegister. Die Teilnahme an der Befragung war selbstverständlich freiwillig und anonym. Um die Repräsentativität zu gewährleisten, konnten jedoch nur die Haushalte an der Befragung teilnehmen, die zuvor postalisch zur Teilnahme an der Befragung aufgefordert wurden.

Den teilnehmenden Haushalten wurde in ihrem Anschreiben ein Berichtstag in der Erhebungsphase zugeteilt. Bei dem Berichtstag handelt es sich um einen sogenannten Normalwerktag bzw. einen Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag, damit das Mobilitätsverhalten der Einwohner*innen in den Auswertungen unbeeinflusst von den Wochenendverkehren abgebildet werden kann. An dem Berichtstag protokollierten die teilnehmenden Haushalte alle Wege, die sie an diesem Tag zurückgelegt haben. Dabei konnten die teilnehmenden Personen ihre Wege entweder direkt in der Papierversion des Wegeprotokolls notieren oder auf einem Notizblatt vermerken, um sie nach dem Berichtstag in die Online-Befragung zu übertragen oder im Telefoninterview mitzuteilen. Zusätzlich zum Wegeprotokoll beantworteten die teilnehmenden Haushalte jeweils einen Haushaltsfragebogen sowie jede im Haushalt lebende Person ab sechs Jahren einen Personenfragebogen. Mit dem Versand der ausgefüllten Unterlagen oder dem Abschluss der Online-Befragung beziehungsweise des Telefoninterviews war die Mobilitätsbefragung für die teilnehmenden Haushalte abgeschlossen.

Nach dem Abschluss der beiden Erhebungsphasen wurden die eingegangenen Antworten aus der schriftlich-postalischen, der online und der telefonischen Befragung in einem Datensatz gesammelt, geprüft und ausgewertet. Alle Antwortdaten wurden für die Auswertung codiert und anonymisiert gespeichert – also ohne den Namen und auch ohne Adressangaben. Die anonymisierten Daten wurden mit Hilfe eines Computerprogramms (Statistiksoftware) ausgewertet und die Ergebnisse in Gruppen zusammengefasst. Dadurch kann niemand erkennen, von welcher Person beziehungsweise welchem Haushalt die Angaben gemacht worden sind. Kategorien, in denen weniger als sieben Einzelfälle zusammengefasst würden, werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gebildet.

Die Durchführung der Befragung erfolgte entsprechend den von der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS) entwickelten Standards zur einheitlichen Modal Split-Erhebung in nordrhein-westfälischen Kommunen. Hierdurch wird ein Vergleich zu vorherigen Untersuchungen der Stadt Essen und weiteren Untersuchungen anderer Städte sowie auf Bundes- und Landesebene ermöglicht.

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