Der Bund hat die Mittel im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG) aufgestockt. Diese Erweiterung wird unter der Bezeichnung KInvFöG Kapitel 2 geführt. Der Stadt Essen wurden in diesem Zuge Fördermittel von über 57 Millionen Euro bewilligt. Analog zu Kapitel 1 entsprechen die zugewiesenen Mittel für die Stadt Essen, bei einer Förderquote von 90 Prozent und einem städtischen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten, einem Investitionsvolumen von knapp 63 Millionen Euro.
Der Rat der Stadt Essen hat in seiner Sitzung vom 21. März 2018 eine Maßnahmenliste verabschiedet, die im Rahmen der Durchführung des KInvFöG-Programms Kapitel 2 in Essen umgesetzt werden soll. Bei den in der Maßnahmenliste aufgeführten Projekten handelt es sich überwiegend um Projekte, die bereits in den überzeichneten Teilen der Listen von KInvFöG Kapitel 1 (Schulturnhallen) und "Gute Schule 2020" zu finden waren.