eder Verstorbene ist spätestens 36 Stunden nach dem Tode, jedoch nicht vor Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung, in eine Leichenhalle zu überführen. Auf Antrag von Angehörigen kann das Ordnungsamt die Aufbewahrung im Sterbehaus oder an anderer Stelle genehmigen, wenn ein ärztliches Zeugnis bescheinigt, dass hiergegen keine Bedenken bestehen.
Verwaltungsgebühr für eine Genehmigung: 25 Euro