18 Monate
Ausbildung zum*zur Brandmeister*in
Wir freuen uns auf Dich!
Bewirb Dich jetzt über das Online-Formular für den Ausbildungsstart am 01.04.2028. Die Bewerbungsfrist endet am 30.04.2027.
Bewerbung zum*zur Brandmeisteranwärter*in
Hauptwache, Eiserne Hand 45, 45139
- Grundausbildung
- Rettungssanitäterausbildung
- Technische Ausbildung
- Wachpraktikum Brandschutz
- Vorbereitung auf die Laufbahnprüfung
Schulische und berufliche Voraussetzungen
- Mindestens Hauptschulabschluss (Klasse 10)
- Abgeschlossene, für den feuerwehrtechnischen Dienst geeignete duale Berufsausbildung (Niveau 4 des Deutschen Qualifikationsrahmen)
Weitere Informationen dazu unter:
Deutscher Qualifikationsrahmen
Persönliche Voraussetzungen
- Du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
(§ 7 BeamtStG - Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses (gesetze-im-internet.de) ) - Du bist am Tag der Einstellung nicht älter als 40 Jahre
(SGV § 14 Einstellung | RECHT.NRW.DE ) - Du hast keine Vorstrafen und kein Ermittlungsverfahren der Staatanwaltschaft anhängig
- Du lebst in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen
- Du bist teamfähig, körperlich fit und sowohl psychisch, als auch physisch belastbar
- Du kannst gut schwimmen und hast keine Probleme mit dem Arbeiten in engen Räumen oder großen Höhen
- Fahrerlaubnis Klasse B oder Klasse 3
- Ein bestehender Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern muss im Rahmen der Einstellungsuntersuchung gem. § 20 Abs. 9 S. 1 IfSG nachgewiesen werden
(§ 20 IfSG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) )
Auswahlverfahren
Bei dem Auswahlverfahren sind die nachfolgenden Stationen zu absolvieren, um bei der Feuerwehr Essen eingestellt zu werden:
- Theorietest (online)
- Sportlicher Eignungstest
- Persönliches Gespräch
- Amtsärztliche Untersuchung
Vergütung
Du wirst in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Feuerwehr eingestellt.
Während der Ausbildung erhältst Du eine monatliche Vergütung von 1.499,78 Euro brutto, sowie eine Anwärtersonderzulage von 1.349,80 Euro brutto (Stand 02/2025). Nach dem ersten Jahr der Ausbildung kommt noch die hälftige Feuerwehrzulage in Höhe von 66,08 € dazu.
Solltest Du verheiratet sein oder Kinder haben, erhöht sich die Vergütung.
Die genauen Beträge kannst Du der Besoldungstabelle entnehmen.
Wichtig zu wissen:
Von diesen Bruttobeträgen sind keine Sozialversicherungsbeiträge zu leisten.
Zusätzlich ist es empfehlenswert, eine freiwillige/private Krankenversicherung für die Leistung abzuschließen, die nicht von der Beihilfe abgedeckt werden.