- Personen in Sicherheit bringen ! Fenster und Türen des Brandraumes schließen!
Im Ernstfall sofort die Feuerwehr unter der Rufnummer "112" alarmieren!
Im Ernstfall sofort die Feuerwehr unter der Rufnummer "112" alarmieren!
Seit August 2008 gilt für Essen ein Luftreinhalteplan, der umfassende Maßnahmen zur Verringerung der Staubemissionen fordert. Gerade während der Ostertage werden außergewöhnlich hohe Luftbelastungen mit deutlichen Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt. Hohe Luftbelastungen können bei gesundheitlich vorbelasteten Menschen wie zum Beispiel Asthmatikern zu echten Problemen führen. Das Ordnungsamt macht deshalb darauf aufmerksam, dass das Verbrennen von Abfällen im Freien nach dem Landesimmissionsschutzgesetz grundsätzlich verboten ist. Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung.
Nun gelten Osterfeuer als Brauchtumsfeuer, und diese sind genehmigungsfrei. Werden bestimmte Regeln eingehalten und niemand belästigt, dürfen diese Feuer am Ostersamstag und Ostersonntag entzündet werden. Sie haben allerdings nicht das Verbrennen von Abfällen jedweder Art zum Ziel, sondern dienen der Brauchtumspflege. Glaubensgemeinschaften, Vereine und Organisationen richten dazu Veranstaltungen aus, die öffentlich und für Jedermann zugänglich sein müssen. Daraus folgt, dass die bisher oft geübte Praxis, sein eigenes kleines Feuer im Garten zu entzünden und dabei gleich seine Gartenabfälle zu entsorgen, nicht zulässig ist. Die Stadt appelliert an alle Essenerinnen und Essener, dies zu unterlassen.
Bei einem Osterfeuer dürfen nur Materialien verbrannt werden, die die Umwelt so wenig wie möglich belasten, wie z.B. trockenes, unbehandeltes Holz, trockener abgelagerter Gartenschnitt usw. . Sperrmüll, Altreifen, Bauholz oder Kunststoff haben in Osterfeuern nichts verloren!
Länger liegende Holzstapel vor Entzünden bitte umschichten, Kleintiere wie Igel werden so aufgescheucht und überleben.
Halten Sie mit dem Osterfeuer ausreichenden Abstand zu Wohngebäuden oder Waldflächen sowie anderen brennbaren Materialien. Denken Sie an Funkenflug, bei kräftigem Wind muss das Feuer gelöscht werden. Im Zweifel zünden Sie es gar nicht erst an.
Das Feuer darf nur so gross sein, dass es jederzeit vom Laien beherrschbar bleibt und gelöscht werden kann. Mindestens eine erwachsene Person übernimmt die Verantwortung und beaufsichtigt das Feuer während der gesamten Brenndauer. Ein bereitliegender, fix und fertig angeschlossener Gartenschlauch gibt ein sicheres Gefühl und garantiert rasches Eingreifen.
Weitergehende Fragen beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter des Ordnungsamtes unter den
Rufnummern: 88-32110, 88-32111, 88-32112, 88-32124 und 88-32150.
Und läuft Ihnen das Osterfeuer versehentlich aus dem Ruder, wählen Sie umgehend die ‚heiße Nummer 112’.
Grundsätzlich gilt:
Das Betreten von nicht freigegebenen Flächen ist verboten ! Es besteht LEBENSGEFAHR !
Ebenfalls ist das Betreten von Eisflächen, die dunkle Flächen oder Risse aufweisen, lebensgefährlich.
Die Tragfähigkeit kann aufgrund verschiedener Einflüsse nie richtig bestimmt werden.
Unterschiedliche Faktoren wie Strömungsverhältnisse, Zu- oder Ablauf eines Sees, Sonneneinstrahlung, Beschaffenheit und Dichte des Eises spielen eine entscheidende Rolle. Ebenso tragen z. B. Menschenansammlungen bei Schlittschuhläufen dazu bei, dass das Eis überlastet wird.
Sie betreten Eis immer auf eigene Gefahr !