Saisonale Brandschutz-Tipps

Falls trotz aller Vorsicht dennoch ein Funke überspringt:

  • Personen in Sicherheit bringen ! Fenster und Türen des Brandraumes schließen!

Im Ernstfall sofort die Feuerwehr unter der Rufnummer "112" alarmieren!

Osterfeuer / Brauchtumsfeuer

Für alle Brauchtumsfeuer (zum Beispiel Osterfeuer) gilt:

Seit August 2008 gilt für Essen ein Luftreinhalteplan, der umfassende Maßnahmen zur Verringerung der Staubemissionen fordert. Gerade während der Ostertage werden außergewöhnlich hohe Luftbelastungen mit deutlichen Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt. Hohe Luftbelastungen können bei gesundheitlich vorbelasteten Menschen wie zum Beispiel Asthmatikern zu echten Problemen führen. Das Ordnungsamt macht deshalb darauf aufmerksam, dass das Verbrennen von Abfällen im Freien nach dem Landesimmissionsschutzgesetz grundsätzlich verboten ist. Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung.

Nun gelten Osterfeuer als Brauchtumsfeuer, und diese sind genehmigungsfrei. Werden bestimmte Regeln eingehalten und niemand belästigt, dürfen diese Feuer am Ostersamstag und Ostersonntag entzündet werden. Sie haben allerdings nicht das Verbrennen von Abfällen jedweder Art zum Ziel, sondern dienen der Brauchtumspflege. Glaubensgemeinschaften, Vereine und Organisationen richten dazu Veranstaltungen aus, die öffentlich und für Jedermann zugänglich sein müssen. Daraus folgt, dass die bisher oft geübte Praxis, sein eigenes kleines Feuer im Garten zu entzünden und dabei gleich seine Gartenabfälle zu entsorgen, nicht zulässig ist. Die Stadt appelliert an alle Essenerinnen und Essener, dies zu unterlassen.

Bei einem Osterfeuer dürfen nur Materialien verbrannt werden, die die Umwelt so wenig wie möglich belasten, wie z.B. trockenes, unbehandeltes Holz, trockener abgelagerter Gartenschnitt usw. . Sperrmüll, Altreifen, Bauholz oder Kunststoff haben in Osterfeuern nichts verloren!

Länger liegende Holzstapel vor Entzünden bitte umschichten, Kleintiere wie Igel werden so aufgescheucht und überleben.

Halten Sie mit dem Osterfeuer ausreichenden Abstand zu Wohngebäuden oder Waldflächen sowie anderen brennbaren Materialien. Denken Sie an Funkenflug, bei kräftigem Wind muss das Feuer gelöscht werden. Im Zweifel zünden Sie es gar nicht erst an.

Das Feuer darf nur so gross sein, dass es jederzeit vom Laien beherrschbar bleibt und gelöscht werden kann. Mindestens eine erwachsene Person übernimmt die Verantwortung und beaufsichtigt das Feuer während der gesamten Brenndauer. Ein bereitliegender, fix und fertig angeschlossener Gartenschlauch gibt ein sicheres Gefühl und garantiert rasches Eingreifen.

Weitergehende Fragen beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter des Ordnungsamtes unter den

Rufnummern: 88-32110, 88-32111, 88-32112, 88-32124 und 88-32150.

Und läuft Ihnen das Osterfeuer versehentlich aus dem Ruder, wählen Sie umgehend die ‚heiße Nummer 112’.

Im Winter, in der Adventszeit und beim Rutsch in neue Jahr:

  • Offenes Feuer wie z.B. Kerzen nicht unbeaufsichtigt lassen!
  • Vorsicht beim Verwenden von "echten" Kerzen am Weihnachtsbaum.
  • Zwischen Kerzen und Ästen immer ausreichend viel Abstand lassen!
  • Die Brandgefahr von "frischen" Adventsgestecken und Weihnachtsbäumen ist geringer. Die meisten Brände entstehen in der späteren Adventszeit, wenn die Weihnachtsdeko trocken ist. Die Bäume und Gestecke können dann explosionsartig abbrennen!
  • Bewahren sie den Baum bis zum Fest möglichst im Freien, in einem Gefäß mit Wasser auf!
  • Verwenden Sie Christbaumständer, die mit Wasser gefüllt werden können!
  • Stellen Sie den Christbaum immer so auf, dass im Falle eines Brandes der Raum noch ungehindert verlassen werden kann. Daher nicht unmittelbar neben Ausgangstüren aufstellen!
  • Adventskränze und -gestecke können mit einem Wasserzerstäuber befeuchtet werden!
  • Adventskränze und Weihnachtsbäume nie mit brennenden Kerzen ohne Aufsicht lassen!
  • Brennende Kerzen und Wunderkerzen müssen immer einen genügenden Abstand von anderen brennbaren Gegenständen (Vorhänge, Gardinen, Dekorationen) haben!
  • Bei geöffneten Fenstern Durchzug vermeiden!
  • Adventskränze und -gestecke immer auf eine feuerfeste Unterlage stellen!
  • Der Weihnachtsbaum muss einen festen Stand haben!
  • Kerzen nicht unmittelbar unter einem Zweig anbringen (auch elektrische Kerzen haben heiße Oberflächen)!
  • Kerzen am Tannenbaum von oben nach unten anzünden!
  • Aus Sicht der Feuerwehr werden elektrische Lichterketten empfohlen!
  • Beim Kauf von elektrischen Kerzen und Lichterketten auf die Sicherheit der Artikel achten. Die Ketten sollten mit dem CE-Zeichen versehen sein!
  • Ein Wassereimer oder Feuerlöscher sorgt für erste Hilfe.

Vorsicht auf Eisflächen !

Grundsätzlich gilt:

Das Betreten von nicht freigegebenen Flächen ist verboten ! Es besteht LEBENSGEFAHR !

Ebenfalls ist das Betreten von Eisflächen, die dunkle Flächen oder Risse aufweisen, lebensgefährlich.

Die Tragfähigkeit kann aufgrund verschiedener Einflüsse nie richtig bestimmt werden.

Unterschiedliche Faktoren wie Strömungsverhältnisse, Zu- oder Ablauf eines Sees, Sonneneinstrahlung, Beschaffenheit und Dichte des Eises spielen eine entscheidende Rolle. Ebenso tragen z. B. Menschenansammlungen bei Schlittschuhläufen dazu bei, dass das Eis überlastet wird.

Sie betreten Eis immer auf eigene Gefahr !

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