Im Juli 2007 hat der Bundesrat mit dem Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens diverse Regelungen getroffen; unter anderem wurde im Jugendschutzgesetz zum 01. September 2007 das Abgabeverbot von Tabakwaren und das Rauchverbot in der Öffentlichkeit auf sechzehn- und siebzehnjährige Jugendliche ausgeweitet. Somit gelten diese Bestimmungen nunmehr ausnahmslos für alle Kinder und Jugendliche.
Den Automatenaufstellern wurde für die technische Umrüstung allgemein zugänglicher und nicht gesondert beaufsichtigter Zigarettenautomaten eine Frist eingeräumt. Allerdings muss ab dem 01. Januar 2009 sichergestellt sein, dass Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren keine Tabakwaren mehr entnehmen können. Für Minderjährige unter 16 Jahren ist dies bereits seit Anfang 2007 zu gewährleisten.