Videokassetten und DVD von Spielfilmen unterliegen ebenso wie Spiele für Computer oder Spielkonsolen einer freiwilligen Selbstkontrolle. Sie erhalten entsprechende Altersfreigaben, die deutlich sichtbar auf Verpackungen angebracht werden. Diese Altersfreigaben sind zwingend zu beachten. Dabei dürfen Daten- und Bildträger, die keine Altersfreigabe erhalten haben, ausschließlich nur an Volljährige abgegeben oder ihnen vorgeführt werden.
Angaben zu den Einstufungen von Daten- und Bildträgern bis zu Indizierungen und strafrechtlichen Verboten sind über die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien erhältlich (siehe nebenstehender Link).
Die Beachtung der Einhaltung der Alterfreigaben obliegt im öffentlichen Bereich Gewerbetreibenden oder Organisatoren von Veranstaltungen. Im privaten Bereich tragen die Personensorgeberechtigten die Verantwortung dafür, dass den ihnen anvertrauten Minderjährigen nur solche Daten- und Bildträger zugänglich gemacht werden, die ihrer Entwicklung angemessen sind.
Insbesondere beim Verleih von Bildträgern und Spielen in Videotheken und Computerclubs, beim Einzel- und Versandhandel mit Daten- und Bildträgern, in Internetcafés und Internettreffpunkten, aber auch beim Verkauf von Fachzeitschriften, sofern sie Daten- oder Bildträger mit Auszügen aus Filmen oder Spielen enthalten, müssen Altersfreigaben beachtet werden.
Genauso trägt der Veranstalter einer sog. LAN-Party die Verantwortung für die Beachtung der Altersfreigaben von Computerspielen, sofern eine öffentliche Veranstaltung stattfindet zu der im Prinzip Jedermann Zugang hat. Für private LAN-Partys im Freundeskreis gilt die Verantwortung der Personensorgeberechtigten.
Automaten dürfen Daten- und Bildträger nur dann enthalten, wenn sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche nur ihrem Alter entsprechend das Angebot nutzen können. Nicht eingestufte Medien dürfen keinesfalls angeboten werden.