Was ist eine Vollzeitpflege?
- Eine Vollzeitpflegefamilie nimmt Kinder langjährig oder auch dauerhaft bei sich auf, deren Herkunftseltern die Versorgung und Erziehung nicht sicherstellen können. Die Kinder sollen in der Vollzeitpflegefamilie ein neues Zuhause finden, in dem sie Zuwendung und Geborgenheit erfahren und in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit liebevoll unterstützt werden.
- Vollzeitpflegekinder sind keine Adoptivkinder. Auch wenn sie in vielen Fällen dauerhaft in ihren Pflegefamilien verbleiben und dort voll integriert sind, so bleiben sie rechtlich betrachtet das Kind ihrer Herkunftseltern.
- Pflegeeltern müssen bereit sein, Besuchskontakte zwischen dem Pflegekind und seinen leiblichen Eltern zu unterstützen.
Welche Kinder kommen in eine Vollzeitpflegefamilie?
- In Vollzeitpflegefamilien werden Säuglinge, Klein- und Schulkinder untergebracht, die aus unterschiedlichsten Gründen nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können.
- Die meisten Kinder haben zuvor bereits einige Monate in einer Bereitschaftspflegefamilie oder einem Kinderheim gelebt und wechseln von dort, wenn eine Rückkehr zu den Eltern nicht möglich ist, in die Vollzeitpflegefamilie.
- Pflegekinder hatten in ihren Herkunftsfamilien keine günstigen Startbedingungen. Oft bringen die Kinder deshalb Entwicklungsrückstände und ungewöhnliche Verhaltensweisen mit.
Wer kann Vollzeitpflegemutter/-vater werden?
- Wichtige Voraussetzungen für die Aufnahme eines Pflegekindes sind Freude am Zusammensein mit Kindern, Einfühlungsvermögen, Geduld und Belastbarkeit.
- Darüber hinaus müssen Pflegeeltern ein Gesundheitszeugnis sowie ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorweisen, in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und ausreichenden Wohnraum zur Verfügung haben.
- Zwischen den Pflegepersonen und dem Pflegekind sollte ein "natürlicher Altersabstand" bestehen.
Welche Unterstützung bekommen Vollzeitpflegeeltern?
- Für die Betreuung eines Pflegekindes erhalten die Vollzeitpflegeeltern eine finanzielle Aufwandsentschädigung (Pflegegeld) für den gesamten Lebensbedarf und die Erziehung des Kindes, sowie Zuschüsse zur Renten- und Unfallversicherung.
- Der Pflegekinderdienst des Jugendamtes bereitet die Pflegeeltern auf ihre Aufgabe vor, berät und unterstützt sie in allen Phasen des Pflegeverhältnisses.