Pflegegeld
Unabhängig von ihrer persönlichen Einkommenssituation erhalten Pflegeeltern für den gesamten Lebensbedarf und die Erziehung ihres Pflegekindes durch das Jugendamt Pflegegeld. Bei besonderen Schwierigkeiten, die sich aus einer Behinderung oder massiven Verhaltensstörung eines Pflegekindes ergeben, kann der Erziehungsbeitrag im Einzelfall erhöht werden.
Einmalige Beihilfen
Bei der Aufnahme eines Pflegekindes erhalten Pflegeeltern durch das Jugendamt einen festgelegten Betrag zur Anschaffung von Möbeln und Kleidung. Zu besonderen Anlässen, wie Einschulung, Kommunion, Konfirmation oder Eintritt in das Berufsleben können Pflegeeltern ebenfalls pauschal festgelegte Beihilfen für ihr Pflegekind erhalten. Darüber hinaus werden Zuschüsse für Urlaubsfahrten des Kindes und die Teilnahme an Klassenfahrten gezahlt.
Renten- und Unfallversicherung
Die Pflegepersonen können durch das Jugendamt Zuschüsse zur Renten- und Unfallversicherung erhalten.
Kindergeld und Steuerfreibetrag
Pflegeeltern haben Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld für ihr Pflegekind. Kindergeld wird zum Teil (25% oder 50%) auf das Pflegegeld angerechnet. Pflegekinder können auf der Steuerkarte der Pflegeeltern berücksichtigt werden.
Elternzeit und Elterngeld
Pflegeeltern haben Anspruch auf Elternzeit. Elterngeld erhalten Pflegeeltern nicht!
Krankenversicherung
Die Kosten für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen trägt die Krankenkasse, bei der ein Pflegekind versichert ist. Pflegeeltern können ein Kind auch bei ihrer eigenen Krankenkasse im Rahmen der Familienversicherung aufnehmen lassen. Ist kein Versicherungsschutz für ein Pflegekind feststellbar, so übernimmt das Jugendamt die Behandlungskosten.