Unabhängig von ihrer persönlichen Einkommenssituation erhalten Pflegeeltern für den gesamten Lebensbedarf und die Erziehung ihres Pflegekindes durch das Jugendamt Pflegegeld. Bei besonderen Schwierigkeiten, die sich aus einer Behinderung oder massiven Verhaltensstörung eines Pflegekindes ergeben, kann der Erziehungsbeitrag im Einzelfall erhöht werden.