Datenschutz im Fachbereich Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt

Datenschutz-Grundverordnung ab 25.05.2018

Am 25. Mai 2016 ist die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4. Mai 2016, S. 1 ff.) in Kraft getreten. Gemäß Artikel 99 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 gilt sie ab dem 25. Mai 2018.

Auf der rechten Seite finden Sie Links zu Informationen, die weiterführende Hinweise enthalten, nach welchen gesetzlichen Grundlagen der Fachbereich Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt personenbezogene Daten erhebt und verarbeitet. Ebenfalls werden die jeweiligen Gründe dargestellt, welche Daten verarbeitet werden, die Rechte der Auskunftsberechtigten erklärt und über die Ansprechpersonen für Auskünfte informiert.

Da die Rechtsgrundlagen unterschiedlich sind, sind die Informationen nach Themen aufgeteilt.

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