Sie können am Wahltag nicht in Ihren Wahlraum gehen, zum Beispiel weil Sie erkrankt oder verreist sind? Kein Problem! Das Wahlamt schickt Ihnen auf Antrag Ihre Wahlunterlagen zu - auch an den Urlaubsort.
Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief ist auf der Rückseite ein QR-Code aufgedruckt. Zunächst muss dieser mit einem Smartphone gescannt und anschließend auf der verlinkten Seite das Geburtsdatum sowie eventuell eine von der Wohnadresse abweichende Versandanschrift eingegeben werden.
Wer kein Smartphone zur Verfügung hat kann die Briefwahlunterlagen auch per Online-Antrag anfordern.
Wichtig ist:
Name und Adresse, Geburtsdatum und gegebenenfalls die abweichende Zieladresse müssen angegeben sein. Es gilt das Prinzip des Einzelantrags; ein Briefwahlantrag für die ganze Familie ist ungültig. Sie können zwar alle Daten auf ein Blatt schreiben, es muss aber jeder Einzelne unterschreiben.
Beachten Sie, dass nur Essener*innen in Essen ihren Antrag auf Briefwahl stellen können. Und nur bei richtiger Angabe der Anschrift kann der Antrag Sie im Ausland erreichen, falls Sie das wünschen. Deshalb kontrollieren Sie das vor dem Absenden bitte noch einmal.
Der Briefwahlantrag sollte spätestens am Mittwoch, 10. September 2025 im Wahlamt (Stadt Essen, Wahlamt, 45110 Essen) eingegangen sein. Nur dann ist aufgrund der Postlaufzeiten ein rechtzeitiger Eingang Ihres Wahlbriefes garantiert.