Beantragung von Briefwahlunterlagen

Briefwahl

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief ist auf der Rückseite ein QR-Code aufgedruckt. Zunächst muss dieser mit einem Smartphone gescannt und anschließend auf der verlinkten Seite das Geburtsdatum sowie eventuell eine von der Wohnadresse abweichende Versandanschrift eingegeben werden. Die Briefwahlunterlagen werden ab dem 7. Februar 2025 versendet.

Wer kein Smartphone zur Verfügung hat kann die Briefwahlunterlagen auch per Online-Antrag anfordern.

Wer als Bevollmächtigter auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes einen Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen gestellt hat, benötigt eine

Der Briefwahlantrag sollte spätestens am Mittwoch, 19. Februar 2025 im Wahlamt (Stadt Essen, Wahlamt, 45110 Essen) eingegangen sein. Nur dann ist aufgrund der Postlaufzeiten ein rechtzeitiger Eingang Ihres Wahlbriefes garantiert.

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