Informationen für Angehörige

Krematorium in Essen

Einäscherung

Die Verstorbenen verbleiben bis zur Freigabe für eine Feuerbestattung in der Kühlhalle des Krematoriums oder auf Wunsch der Angehörigen in einem Aufbahrungsraum, wo eine individuelle Abschiednahme möglich ist.

Die Friedhofsverwaltung ist natürlich immer bemüht, den Zeitraum bis zur Einäscherung so kurz wie möglich zu halten.

Sofern individuelle Wünsche frühzeitig geäußert werden, kann der Zeitpunkt der Einäscherung auch mit der Krematoriumsleitung abgestimmt werden. Die Teilnahme der Angehörigen an der Kremierung eines Verstorbenen ist zur Zeit nicht möglich.

Aufbahrung und Gedenken

Wie bei einer Erdbestattung kann auch bei einer Feuerbestattung eine öffentliche Abschiednahme in der Trauerhalle oder auf dem Friedhof abgehalten werden.

Dem Krematorium "Friedhof am Hellweg" steht neben einer großen Trauerhalle, die Platz für bis zu 150 Gäste bietet, auch eine kleine Trauerhalle mit 30 Sitzplätzen zur Verfügung, die mit ihrer schlichten, aber nicht schmucklosen Gestaltung ein wenig die Beklommenheit mindert, die sich in einem Trauerfall einstellt.

Trauerfeier und Abschiednahme

Die Trauerfeier ist weder an eine bestimmte religiöse Zeremonie noch an den Standort des Essener Krematoriums gebunden. Die Abschiedsfeier richtet sich ganz nach den Wünschen des Verstorbenen bzw. der Hinterbliebenen.

Das beinhaltet auch, dass die Feuerbestattung nach den individuellen religiösen Zeremonien und Riten unterschiedlicher Glaubensrichtungen vollzogen werden kann.

Beisetzung

Die Beisetzung der Urne erfolgt entweder mit der Trauergemeinde oder im kleinen Familienkreis.

Auf Wunsch können die Angehörigen auch an einer anonymen Urnenbeisetzung teilnehmen.

Um fast allen Wünschen gerecht zu werden, bietet die Stadt Essen auf ihren 23 Friedhöfen 29 verschiedene Grabarten an. Die Bestattungsmöglichkeiten reichen von der Beisetzung in ein anonymes Urnensonderfeld über naturnahe Urnenbaumgräber bis zur Kolumbariumkammer. Die Art, Gestaltung und Nutzung von Grabstätten auf kommunalen Friedhöfen ist in der Friedhofssatzung für die Stadt Essen geregelt.

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