Der Forstschutz umfasst alle Aufgaben, die dazu dienen, Gefahren, die dem Wald und seinen Funktionen dienenden Einrichtungen drohen, abzuwehren. Ebenfalls werden Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Wald beseitigt und rechtswidrige Handlungen verfolgt (siehe § 52 Landesforstgesetz NRW).
Unter anderem fällt die Durchsetzung der Verbote nach Landesforstgesetz in den Aufgabenbereich des Forstschutzes:
- das Rauchverbot im Wald in der Zeit zwischen 1. März bis 31. Oktober
- die Unterhaltung eines Feuers beziehungsweise eines Grillgerätes
- das Führen von nicht angeleinten Hunden außerhalb der Waldwege
Weitere Verbote sind im § 70 des Landesforstgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in seiner jeweils gültigen Fassung aufgeführt.
Zuständig für den Forstschutz sind die Forstbehörde und die Forstschutzbeauftragten. In der Stadt Essen sind Forstbedienstete von Grün und Gruga Forstschutzbeauftragte. Rechtswidrige Handlungen, die einen Bußgeldtatbestand verwirklichen, werden durch die Forstschutzbeauftragten verfolgt.