Wann startet und endet der Beantragungszeitraum?
Anträge können ab dem 01.09.2022 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 30.09.2022.
Wie beantrage ich die Fördermittel?
Die Beantragung läuft ausschließlich als Onlineantragsverfahren. Förderanträge für das zweite Halbjahr 2022 werden mit dieser Frist bereits berücksichtigt. Nach Eingang der Unterlagen werden diese geprüft und eventuell fehlende Unterlagen nachgefordert. Das Kulturamt entscheidet zeitnah über die Bewilligungen.
Für die Nutzung des Antrages ist eine Registrierung beim Servicekonto.NRW notwendig.
Welche Angaben/Nachweise müssen mit dem Antrag eingereicht werden?
Allgemeine Angaben zur natürlichen oder juristischen Person gemäß Antragsformular:
- Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahme inklusive Zeitplan
- Nachweis der gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit (Auszug Vereinsregister, Gewerbeschein oder Jahresabrechnung 2019 der Künstlersozialkasse, Steuerbescheid 2019, bei natürlichen Personen Kopie des Personalausweises)
- Angaben, ob weitere Leistungen Dritter, Bundes- oder Landesprogramme, zur Bewältigung der Corona-Folgen beantragt beziehungsweise erhalten wurden
- Verbindliche Erklärung, ob Sie für Ihren Betrieb/Ihr Vorhaben eine andere/anderweitige kurzfristige Hilfe beantragt haben und Förderung erwarten – Ausfallversicherung, Kurzarbeitergeld oder weitere Förderprogramme Dritter von Bund und Land Nordrhein-Westfalen
- Datenschutzrechtliche Erklärung (via Online-Formular)
- Zustimmung zur Verwertung des Ergebnisses für die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Essen
Bitte beachten Sie die speziellen Anforderungen der verschiedenen Förderbereiche (vgl. Abschnitte „Strukturerhalt“, „Projekte: „Neue Perspektiven“ “ und „Stipendien: „Weiter.Denken.Planen““
Wie erbringe ich den Nachweis zur wirtschaftlichen Situation; der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie?
Durch einen Steuerbescheid des Jahres 2019/2020 und/oder einen Nachweis der KSK. Weitere Möglichkeiten sind Aufstellungen über abgesagte Aufträge/ aufgelöste Verträge oder eine Darlegung der aktuellen wirtschaftlichen Situation, die den Einnahmeausfall/die Kostensteigerungen aufgrund der Pandemie begründen und aufzeigen.
Warum muss eine verbindliche Erklärung abgegeben werden, ob eine andere/anderweitige kurzfristige Hilfe beantragt wurde und Förderung erwartet wird?
Die verbindliche Erklärung soll verhindern, dass das künstlerische Vorhaben möglicherweise doppelfinanziert wird. Eine komplementäre bzw. sukzessive Förderung durch Dritte ist nicht ausgeschlossen, muss aber im Kostenplan ersichtlich sein.
Kann ich einen Antrag stellen, wenn ich schon im letzten Jahr oder in der 1. Förderrunde einen Zuschuss aus dem Corona Sonderfonds Kultur bekommen habe?
Ja, eine erneute Antragstellung ist möglich.
Kann ich mehrere Anträge gleichzeitig einreichen?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass gleichzeitig Anträge für unterschiedliche Bereiche gestellt werden. Beispiele: Ein Verein, der einen Antrag auf Strukturerhalt stellt, kann sich auch für ein Projekt im Bereich Neue Perspektiven bewerben. Künstler*innen, die/der ein Kunstwerk zum Ankauf anbietet, kann gleichzeitig ein Stipendium beantragen. Das Kulturamt behält sich die Entscheidung je nach Antragslage vor. Die Antragsteller sollten daher die Anträge priorisieren.
Wie läuft die Entscheidungsfindung ab?
Ergibt die Prüfung der eingereichten Unterlagen, dass die
Antragstellerin oder der Antragsteller antragsberechtigt und
der Antrag förderfähig ist, wird zeitnah nach Beendigung der Antragsfrist über die Förderung entschieden.
Die Antragsteller erhalten per E-Mail eine Information über die beabsichtigte Förderung ihres Vorhabens. Sobald eine Bestätigung der Antragstellerin oder des Antragstellers vorliegt, wird die Auszahlung des Zuschusses veranlasst, wobei die Wertstellung auf dem Konto einige Tage in Anspruch nehmen kann. Spätestens drei Monate nach Abschluss des Vorhabens übermittelt die Empfängerin oder der Empfänger an die Stadt Essen eine Empfangs- und Verwendungsbestätigung sowie dokumentarisches Material (einen kurzen Abschlussbericht und aussagekräftige, copyrightfreie Fotos) in digitaler Form zur möglichen Veröffentlichung durch die Stadt Essen.
Ab wann darf meine Einrichtung damit beginnen, die beantragten Maßnahmen umzusetzen?
Grundsätzlich können die Projekte nach Erteilung der Bewilligungsbescheide mit der Umsetzung starten. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn muss vorab beim Kulturamt beantragt werden.
Wie weise ich die Arbeit an meinem Projekt nach?
Nach Abschluss der Maßnahme, jedoch spätestens drei Monate nach Abschluss der Maßnahme übermittelt die Empfängerin oder der Empfänger an die Stadt Essen eine Empfangs- und Verwendungsbestätigung sowie dokumentarisches Material (einen kurzen Abschlussbericht und aussagekräftige, copyrightfreie Fotos) in digitaler Form zur möglichen Veröffentlichung durch die Stadt Essen. Die Dokumentation des Projektes ist spätestens bis zum 30.06.2023 einzureichen.
Welche rechtlichen Grundlagen sind für die Förderungen maßgebend?
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Zuwendungen werden nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
Besteht die Möglichkeit einer Barauszahlung der zu Verfügung gestellten Fördermittel?
Eine Barauszahlung des Förderbetrags ist nicht möglich.
Muss ich die Fördermittel in dem laufenden Jahr ausgeben?
Grundsätzlich ist die Förderung zur Bewältigung der Folgen durch die Corona-Krise im Jahr 2022 gedacht. Fördermittel der zweiten Förderrunde können bis zum 31.03.2023 ausgegeben werden.
Müssen die Fördermittel ggf. zurückgezahlt werden?
Nein, grundsätzlich bedarf es bei zweckmäßiger Verwendung keiner Rückzahlung der ausgeschütteten Fördermittel. Sollten bei der Antragsstellung allerdings Angaben nicht wahrheitsgemäß beantwortet worden sein, wodurch die Vergabe der Fördermittel zu Unrecht erfolgte, kann eine Rückforderung der Zahlung erfolgen.
Was passiert mit der Förderung, wenn ich das geplante Projekt aufgrund einer unvermeidbaren Situation nicht umsetzen kann?
Wenn das Projekt aufgrund einer unvermeidbaren Situation nicht umgesetzt werden kann, behält sich das Kulturamt der Stadt Essen vor, einzelfallbezogen über den Sachverhalt zu entscheiden.
Kann der Projektzeitraum nach dem Jahr 2022 liegen?
Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung im Jahr 2022. Somit sollte auch der Projektbeginn in diesem Jahr liegen.
Soll ich bei Veröffentlichungen der Projekte auf die Förderung hinweisen?
Ja, das ist erwünscht. Hierbei benutzen Sie bitte die Formulierung „Gefördert durch die Fördermittelzahlung der Stadt Essen im Rahmen des Corona Sonderfonds Kultur." und nutzen die Logos des Kulturamtes (zip, 23577 kB).
Sind nachträgliche Änderungen in der Durchführung der geplanten Maßnahme möglich?
Ja, nachträgliche Änderungen in der Durchführung der geplanten Maßnahme im Bereich Projekte „Neue Perspektiven“ und Stipendien „Weiter.Denken.Planen“ sind mit entsprechender Begründung in kostenneutraler Form möglich.
An wen kann ich mich bei Rückfragen wenden?
Für individuelle Rückfragen wenden Sie sich bitte vorzugsweise per E-Mail an kulturamt@essen.de.