Im Kosten- und Finanzierungsplan müssen alle Kosten (nicht nur die beantragte Fördersumme) und alle Einnahmen, Eigenmittel, weitere Mittel sowie (in den meisten Fällen) geldwerte Eigenleistungen (Mieten, Personal, Equipment etc.) aufgeführt werden. Dabei muss deutlich werden, welche Kosten bei welcher Institution beantragt werden. Die einzelnen Kosten sollten aufgeteilt werden in Personalkosten (Lohnkosten, Honorarkosten etc.) und Sachkosten.
Mögliche Posten bei den Sachkosten können sein:
- Reisekosten (Flug/Bahn/Auto, Übernachtung, Verpflegung)
- Druckkosten (Flyer, Programm)
- Kommunikation (Porto, Telefon)
- Website (Design, Programmierung)
- Raummiete
- Transport (Miete, Benzin)
- Bürobedarf
- Materialkosten
- Anschaffungen/Investitionen (hier sind Abschreibungsregeln zu beachten)
- Sonstiges
Bei den Einnahmen sind z. B. möglich:
- Eigenmittel
- Spenden
- Einnahmen aus Ticketverkauf
- Teilnahmegebühren (Seminare)
- Öffentliche Gelder (aus Antragstellung bei EU, Bund, Land, Kommune)
- Andere Mittel (Stiftungen)
- Sponsoring
- Sachmittel (Merchandise)
Ein Muster- Kosten- und Finanzplan steht zum Download auf dieser Seite bereit. Das Muster dient als Beispiel, Sie können auch andere Muster verwenden.
Wichtiger Hinweis: Die Zuwendung zur Projektförderung durch das Kulturamt der Stadt Essen ist zweckgebunden (dies betrifft die meisten Zuwendungen) und muss dem Kostenplan entsprechend verwendet werden. Eine genaue Abrechnung mit der Aufstellung aller tatsächlich angefallenen Kosten wird erwartet und muss mit Quittungen belegbar sein (Verwendungsnachweis). Dies sollte bereits bei der Aufstellung des Kosten- und Finanzierungsplans bedacht werden.