Solange Flüchtlinge keiner sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen, besteht in der Regel kein Krankenversicherungsschutz. Geflüchtete Menschen können in der Servicestelle Flüchtlinge, Steubenstraße 53, Behandlungsscheine für eine ärztliche Versorgung im Rahmen der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, wenn ein dringender medizinischer Behandlungsbedarf besteht. Darüber hinaus werden im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und Entbindung alle erforderlichen Hilfen übernommen.
Erhalten ukrainische Geflüchtete Leistungen nach dem SGB II, werden sie nach dem Wechsel in die Zuständigkeit des JobCenters Essen gesetzlich krankenversichert.
Ausländische Studierende sind gesetzlich verpflichtet, in Deutschland eine Krankenversicherung für Studierende abzuschließen. Bachelor- oder Master-Studierende unter 30 Jahren können in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten und die gleichen Leistungen wie andere gesetzlich Krankenversicherte in Anspruch nehmen. Um eine Krankenversicherung abzuschließen, müssen sich die Studierenden an eine der Krankenkassen in Deutschland wenden, wo sie weitere Informationen über das Verfahren und die Preise erhalten. Internationale Studierende über 30 Jahre, die keinen Anspruch auf eine staatliche Krankenversicherung haben, müssen eine private Krankenversicherung abschließen.
Weitere Informationen für Studierende
Über das Portal "Arzt-Auskunft" können Interessierte gezielt Mediziner*innen in Essen und Umgebung suchen, die Ukrainisch oder Russisch sprechen. Dazu müssen sie bei "Sprachkenntnisse" den entsprechenden Filter setzen.